Wenn es darum geht, einen SAP-Kurs beim Arbeitsamt zu beantragen, sollten Sie wissen, dass es hier die unterschiedlichsten gibt. Sei es, dass es dabei um Softwarelösungen, Grundkurse, Financial-Kurse oder anderes geht, es handelt sich hierbei um Schulungen im Zusammenhang mit Anwendungen der Firma SAP. Es kann sich natürlich auch um Weiterbildungsmaßnahmen handeln, um Angestellte dieser Firma auf dem neuesten Stand zu halten. Für Arbeitslose besteht natürlich die Möglichkeit, durch solche Kurse wieder zurück ins Berufsleben zu orientieren und eventuell sogar bei der Firma SAP unterkommen zu können.
SAP-Kurs beim Arbeitsamt - die Voraussetzungen
- Grundsätzlich sollten Sie als Antragsteller für einen SAP-Kurs eine berufliche Vorbildung zumindest im kaufmännischen Bereich vorweisen können. Idealerweise haben Sie bereits Erfahrung bei Softwareanwendungen.
- Das Arbeitsamt prüft daraufhin Ihre beruflichen Fähigkeiten und Ihre Leistungsfähigkeit. Wenn auch noch die Perspektive besteht, Sie wieder in den ersten Arbeitsmarkt zu bekommen, dürfte die Genehmigung durchaus gegeben sein.
Die Kostenübernahme für einen SAP-Kurs
- Wenn Sie die Voraussetzungen für einen SAP-Kurs erfüllen erhalten Sie vom Arbeitsamt einen sogenannten Bildungsgutschein, der Ihnen die Teilnahme garantiert sowie die Weiterzahlung Ihres Arbeitslosengeld und die Übernahme der Weiterbildungskosten garantiert.
- Zur Kostenübernahme zählen natürlich auch Fahrtkosten und eventuelle Kosten für eine auswärtige Unterbringung. Des Weiteren werden auch Kosten für eine notwendige Kinderbetreuung in dieser Zeit übernommen.
Wenn Sie also sicher sind, sich einem SAP-Kurs unterziehen zu wollen, melden Sie sich frühzeitig bei Ihrem Arbeitsberater und nehmen alle notwendigen Unterlagen wie Vermögensverzeichnis, Arbeitslosenmeldung, Ausweis usw. zum Termin mit.
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