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Kleingewerbe gründen - so beantragen Sie einen finanziellen Zuschuss

Gründen Sie ein Kleingewerbe und werden Unternehmer!
Gründen Sie ein Kleingewerbe und werden Unternehmer!
Ein Kleingewerbe zu gründen, ist für viele der Start für Ihre Selbstständigkeit. Beantragen Sie noch einen finanziellen Zuschuss.

Was Sie benötigen

  • Antrag auf Gründungszuschuss
  • Businessplan

Auch viele Langzeitarbeitslose, die den Weg in die Arbeitswelt nicht durch bloßes Bewerben schaffen, ist ein Kleingewerbe zu gründen, die letzte Möglichkeit, wieder zu arbeiten. Sie können vom Staat einen Zuschuss für die Existenzgründung erhalten.

So beantragen Sie für Ihr Kleingewerbe einen finanziellen Zuschuss

Wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen, sollten Sie sich fragen, welche Dienstleistung Sie mit Ihrem Kleingewerbe anbieten wollen. Dann sprechen Sie mit Ihrem Betreuer vom Arbeitsamt und fragen ihn, ob Ihr Existenzgründungsantrag Aussicht auf Erfolg hat.

  1. Stellen Sie einen Antrag auf Gründungszuschuss für Ihr zu gründendes Kleingewerbe. Diesen Vordruck erhalten Sie bei der Bundesagentur für Arbeit. Füllen Sie diesen aus und fügen die entsprechenden Unterlagen bei. Kein Antrag auf finanziellen Zuschuss kann auf einen Businessplan, also einen Geschäftsplan verzichten, denn der ist die Grundlage für die Gewährung des Gründungszuschusses.
  2. Der Businessplan wird Sie ca. ein bis zwei Woche beanspruchen, bis Sie diesen sorgfältig aufgestellt haben. Falls Sie es nicht alleine schaffen, kann Ihnen ein Steuerberater dabei helfen. Dieser Businessplan beinhaltet alles relevante, was Ihr neues Unternehmen angeht, auch eine Gewinn- und Verlustrechnung. Sie müssen beschreiben, was Sie zu welchen Preisen anbieten. Ist Ihr Businessplan schlecht durchdacht, so wird Ihr Gründungszuschuss abgelehnt werden. Also geben Sie sich Mühe.
  3. Als Arbeitsloser können Sie in der Existenzgründungsphase in den ersten 9 Monaten (insgesamt 2.700,00 für Ihre Kleingewerbegründung) auch weiterhin Ihr Arbeitslosengeld beziehen. Hinzu kommt eine Sozialversicherungspauschale in Höhe von 300,00 € monatlich. Diese Sozialversicherungspauschale kann, muss aber nicht um 6 Monate verlängert werden.
  • Nachdem Sie 9 Monate finanziellen Zuschuss für Ihr neu gegründetes Kleingewerbe erhalten haben, müssen Sie sich definitiv selbst versorgen können, denn nach dieser Zeit wird das Arbeitslosengeld eingestellt.

Wenn das Arbeitsamt dann alle Unterlagen geprüft hat und zu dem Schluss kommt, dass es sich lohnt, Ihr Kleingewerbe finanziell zu bezuschussen, erhalten Sie den Gründungszuschuss.

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