Mit der Zahlung eines Gründerzuschusses, der Sie auch steuerlich nicht belastet, können Sie sich entspannt auf die eigentliche Geschäftsgründung vorbereiten.
Den Gründerzuschuss vorbereiten
- Informieren Sie sich gründlich über alle Details zumGründungszuschuss der Arbeitsagentur im Internet.
- Beantragen Sie den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt, bevor Sie sich um den Gewerbeschein und die steuerliche Anmeldung Ihres Geschäftes kümmern. Ansonsten erhalten Sie keine Förderung.
- Achten Sie darauf, dass der Tag der Antragsstellung vom Mitarbeiter der Arge vermerkt ist.
- Beachten Sie die vorgegebenen Fristen zur Antragstellung. Sie müssen mindestens einen Tag arbeitslos gemeldet sein oder noch mindestens 90 Tage Arbeitslosengeld I beziehen.
- Besuchen Sie ein Existenzgründerseminar. Das Arbeitsamt verlangt oft die Teilnahme an einer solchen Maßnahme als Voraussetzung zur Antraggenehmigung.
Unterlagen für das Arbeitsamt erstellen
- Stellen Sie alle Unterlagen zusammen, die Sie brauchen, um den Gründerzuschuss beim Arbeitsamt zu beantragen. Dazu gehören der Lebenslauf, Gewerbeschein, Business-Plan und Stellungnahme einer fachkundlichen Stelle sowie die Steuernummer.
- Ein Geschäftskonzept können Sie kostenfrei auf der Webseite „Gründermarkt“ erstellen.
- Nutzen Sie Muster und Vorlagen zur Konzepterstellung. Auf der Webseite "GründerPlan" finden Sie fertige Vorlagen zu Businessplänen verschiedener Berufsgruppen (Dienstleistung, Freie Berufe, Gastronomie, Handel und Handwerk).
- Lassen Sie Qualität Ihres Business-Planes von einer fachkompetenten Stelle (z. B. IHK, Steuerberater, Berufsgenossenschaften, Fachverbände, Banken) prüfen.
Wenn Sie alle formalen Vorrausetzungen für den Gründerzuschuss erfüllen und es Ihnen gelingt, die Arbeitsagentur von Ihrer Geschäftsidee zu überzeugen, haben Sie gute Chancen, dass der Gründungszuschuss genehmigt wird.
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