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Fahrzeugbrief als Eigentumsnachweis - Hilfreiches

Der Fahrzeugbrief weist Sie nicht automatisch als Eigentümer aus.
Der Fahrzeugbrief weist Sie nicht automatisch als Eigentümer aus.
Die im Fahrzeugbrief amtlich eingetragene Person ist zwar verfügungsberechtigt, aber nicht automatisch der Eigentümer des Fahrzeugs. Daher stellen die Zulassungsbescheinigung Teil II und der Fahrzeugbrief auch keinen rechtlichen Eigentumsnachweis dar.

Fahrzeugbrief - Bedeutung als Eigentumsnachweis

Wenn Sie ein Fahrzeug anmelden, erhalten Sie zur Identifizierung des Fahrzeugs einen Fahrzeugschein beziehungsweise eine Zulassungsbescheinigung. Neben den Angaben zum Fahrzeug werden darin auch das Datum der Zulassung, die aktuellen Kennzeichen und die persönlichen Daten des Halters vermerkt.

  • Bis 2005 wurde außerdem der Fahrzeugbrief ausgestellt. Dieser enthält die Identifikationsnummer, die Fahrgestellnummer sowie die genaue Bezeichnung des Fahrzeugtyps und die Daten einer bestimmten Person.
  • Diese ist in den meisten Fällen auch der Eigentümer des Fahrzeugs. Das muss jedoch nicht zwangsläufig so sein, daher stellt der Fahrzeugbrief auch keinen rechtlichen Eigentumsnachweis dar.
  • In der neuen Zulassungsbescheinigung finden Sie diese Information auch in der Zeile C.4c. Der Zusatz befindet sich direkt unter der Anschrift und über dem Zulassungsdatum.

Zulassungsbescheinigung Teil II

Im Allgemeinen wird die Zulassungsbescheinigung Teil II unter Privatpersonen als Eigentumsnachweis betrachtet. Daher gilt es auch als weit verbreitet, dass die eingetragene Person im Fahrzeugbrief auch gleichzeitig der Eigentümer des Fahrzeugs ist.

  • Rein rechtlich stellt das Dokument jedoch lediglich eine Indizfunktion dahin gehend dar.
  • In der Zulassungsbescheinigung Teil II ist demnach deutlich vermerkt, dass der Inhaber der Bescheinigung nicht als Eigentümer des Fahrzeugs ausgewiesen ist.
  • Der alte Fahrzeugbrief wird heutzutage nicht mehr ausgestellt. Er wurde durch die Zulassungsbescheinigung Teil II ersetzt. Das Gleiche gilt für den Fahrzeugschein, dafür wird nun die Zulassungsbescheinigung Teil I ausgestellt.
  • Die Fahrzeugdokumente wurden geändert, um sie vor Fälschungen sichern zu können. Wenn Sie noch die alten Papiere besitzen, ändert sich für Sie vorerst nichts, denn sie verlieren nicht an Gültigkeit. Erst wenn Änderungen notwendig werden, müssen die Dokumente ausgetauscht werden.

Der Fahrzeugbrief ist kein anerkannter Eigentumsnachweis, er stellt lediglich eine Indizfunktion diesbezüglich dar.

helpster.de Autor:in
Janet Hartung
Janet HartungJanet weiß als Floristin alles über Pflanzen und Blumen im Garten. Ihre Freizeit gestaltet die ehemalige Besitzerin eines Blumen- und Bastelshops stets kreativ mit Töpferei und Projekten im Heimwerken.
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