Was Sie benötigen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
- Ausländer müssen eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen
- Fahrzeugschein oder letzter Bericht der HU
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes
- Ersatz für Ihren Fahrzeugbrief, also den Nachweis, dass Sie Fahrzeughalter und –besitzer sind, erhalten Sie bei der Zulassungsstelle.
- Seit 2005 wird EU-weit nur noch unterschieden zwischen Zulassungsbescheinigung Teil I (entspricht Fahrzeugschein) und Teil II ( entspricht Fahrzeugbrief). Als Ersatzdokument erhalten Sie dementsprechend die „Zulassungsbescheinigung Teil II“. Generell muss der Fahrzeughalter den Verlust selbst melden und die Ersatzpapiere beantragen, in Einzelfällen kann dies durch einen Bevollmächtigten geschehen. Zur Bevollmächtigung von Anderen stellen die meisten Behörden Vordrucke zur Verfügung – prüfen Sie dies bei Ihrer Zulassungsstelle im Internet.
Verlustmeldung des gestohlenen oder verlorenen Fahrzeugbriefs
- Ist der Fahrzeugbrief gestohlen worden, muss der Fall zunächst der Polizei gemeldet und eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige mitgebracht werden.
- In allen übrigen Fällen genügt eine Verlusterklärung, ein entsprechendes Formular erhalten Sie bei der Zulassungsbehörde.
Folgende Dokumente benötigt die Zulassungsstelle zum Ersatz Ihres Fahrzeugbriefs
- Vorlage eines gültigen Personalausweises (alternativ ein Reisepass mit Meldebescheinigung, bei Ausländern zusätzlich eine gültige Aufenthaltserlaubnis).
- Identifizierung des Fahrzeughalters: dies geschieht entweder mittels Fahrzeugscheins, ersatzweise auch durch den letzten Bericht einer Hauptuntersuchung identifizieren. Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen muss der Zulassungsstelle die Gewerbeanmeldung oder der Handelsregisterauszug vorgelegt werden.
- Eidesstattliche Versicherung über den Verlust des Fahrzeugbriefes. Diese kann – nur vom Fahrzeughalter persönlich – entweder vor Ort bei der Zulassungsstelle oder an einem anderen Ort in Gegenwart eines Notars abgegeben werden.
Bearbeitungsdauer und -kosten der Ersatzdokumente für den Fahrzeugbrief
- Die Zulassungsstelle veröffentlicht eine Verlustmeldung des Fahrzeugbriefs, möglicherweise meldet sich daraufhin ein Finder. Erst nach einer Frist von zwei Monaten wird Ihnen der Ersatzbrief (die EU-Zulassungsbescheinigung) ausgestellt. Es fallen Verwaltungskosten in Höhe von ca. 80 Euro an.
- Ihren neuen Fahrzeugbrief erhalten Sie nach Ablauf der Aufbietungsfrist, sobald Sie alle Unterlagen ordnungsgemäß vorgelegt und die anfallenden Kosten (Achtung: dazu zählen alle ausstehenden Gebühren und Auslagen bei der jeweiligen Zahlungsbehörde) beglichen haben (per Lastschriftverfahren, bar oder mit EC-Karte – erfragen Sie die Zahlungsmöglichkeiten direkt bei Ihrer Zulassungsstelle).
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