Was Sie benötigen
- Personalausweis/Reisepass
- Bericht HU
- Verlusterklärung
- evtl. Vollmacht
Was bei allen als Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein bekannt ist, heißt in der Amtssprache mittlerweile Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief). Haben Sie diese Dokumente erst einmal verloren und wollen sich Ersatz bzw. neue Dokumente besorgen, beginnt für Sie ein Behördenlauf.
- Erst einmal müssen Sie eine eidesstattliche Erklärung über den Verlust der Zulassungsbescheinigungen I und II (kurz: ZB I und ZB II) bei der Kfz-Zulassungsbehörde, im Bürgerbüro oder bei einem Notar abgeben. Alternativ können Sie diese Erklärung selbst verfassen. Wenn Ihnen jedoch die ZB I und II, also den Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein geklaut wurden und Sie den Diebstahl bereits zur Anzeige gebracht haben, dann reicht es, wenn Sie die Anzeige den Behörden vorlegen, wodurch die eidesstattliche Erklärung entfällt.
- Um einen Ersatz beantragen zu können, bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit: Gültiger Personalausweis oder Reisepass, Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, Verlusterklärung (oder Sie geben diese vor Ort ab), Vollmacht (falls Sie jemanden bevollmächtigen), Diebstahlanzeige (falls Ihnen die Papiere geklaut worden sind).
Wenn Sie nur die ZB I verloren haben, dann bringen Sie die ZB II mit, um einen Ersatz beantragen zu können. Dies ist natürlich nicht mehr möglich, wenn Sie die ZB I und II verloren haben. In diesem Fall geben Sie direkt eine Verlusterklärung für den Fahrzeugschein und den Fahrzeugbrief ab. Damit ersparen Sie sich unnötige Behördengänge.
Die Kosten für die Ersatzdokumente belaufen sich für ZB I (Fahrzeugschein) auf ca. 42,- Euro und für die ZB II (Fahrzeugbrief) ca. 60,- Euro. Sie müssen mit 4-6 Wochen Bearbeitungszeit rechnen, bis Sie die Ersatzunterlagen ausgehändigt bekommen.
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?