Was Sie benötigen
- Pass
- Prüfbescheinigung TÜV & ASU
- Fahrzeugschein
- eidesstattliche Versicherung
Fahrzeugbrief Teil I und Teil II
- Seit 2005 gelten in Europa einheitliche Zulassungsbestimmungen. Daher werden seit diesem Zeitpunkt neue Dokumente als Fahrzeugpapiere verwendet. Demnach wird der Fahrzeugschein nun als Zulassungsbescheinigung Teil I bezeichnet und die Zulassungsbescheinigung Teil II entspricht dem Fahrzeugbrief.
- Der Fahrzeugbrief gilt nach wie vor als Eigentumsnachweis für das entsprechende Fahrzeug.
Verlust der Zulassungsbescheinigung - Ersatz neu beantragen
- Wenn Sie einen Fahrzeugbrief neu beantragen wollen, müssen der Zulassungsstelle bestimmte Unterlagen vorgelegt werden. Als Erstes müssen Sie sich durch einen gültigen Pass ausweisen.
- Des Weiteren sind die Prüfbescheinigungen der TÜV- und Abgasuntersuchungen vorzulegen.
- Denken Sie auch an Ihren Fahrzeugschein, damit die Zulassungsstelle alle wichtigen Daten übernehmen kann.
- Wird das Fahrzeug betrieblich genutzt, nehmen Sie auch die Gewerbeanmeldung mit.
- Bei minderjährigen Personen ist außerdem eine Einverständniserklärung des Vormunds erforderlich.
- Wollen Sie einen Fahrzeugbrief neu beantragen, weil das Original gestohlen wurde, dürfen Sie auch die Diebstahlanzeige nicht vergessen.
Verlusterklärung, um den Fahrzeugbrief neu zu beantragen
- Geht Ihr Fahrzeugbrief verloren, so müssen Sie dies der Zulassungsstelle gegenüber eidesstattlich versichern. Diese eidesstattliche Erklärung kann auch bei einem Notar abgegeben werden.
- Wenn Sie einen Fahrzeugbrief neu beantragen, sollten Sie für die Bearbeitungsdauer mindestens zwei Monate einkalkulieren. Denn die Zulassungsstelle prüft den Verlust Ihres Fahrzeugbriefs und stellt Ihnen nach der vorgesehenen Bearbeitungsdauer einen Ersatz aus.
- Für Verlusterklärungen erhalten Sie bei der Zulassungsstelle auch entsprechende Formblätter.
Wer seinen Fahrzeugbrief verliert, erhält von der Zulassungsstelle Ersatz. Dafür sind jedoch gewisse Unterlagen erforderlich. Liegen diese lückenlos vor, können Sie einen Fahrzeugbrief neu beantragen und erhalten nach circa zwei Monaten Ihren Ersatz.
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