Was Sie benötigen
- Eigentumsnachweis
- Persönliche Dokumente
- Bauartzulassung
- TÜV-Bescheinigung
- Vollmacht
- Diebstahlmeldung
Ein neuer Fahrzeugschein ist Gesetz
- Ab etwa dem Jahr 2005 werden in Deutschland nur noch die EU-einheitlichen Zulassungsbescheinigungen ausgegeben. Gibt es für ein älteres Fahrzeug nur den alten Fahrzeugbrief, muss bei einer Wiederzulassung ein neuer Fahrzeugschein ausgestellt werden. Der alte Fahrzeugbrief verliert damit seine Gültigkeit, sollte aber nicht voreilig vernichtet werden.
- Die neue Zulassungsbescheinigung gliedert sich in Teil I, was den Fahrzeugschein beinhaltet, und Teil II als Ersatz für den alten Fahrzeugbrief mit Eigentumsnachweis. Sie ist eine amtliche Urkunde für die Genehmigung, dass ein Fahrzeug am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen darf. Sie muss beim Benutzen des Fahrzeugs immer mitgeführt werden.
Fahrzeugschein verloren - das wird teuer
- Haben Sie keinen alten Fahrzeugbrief mehr, anhand dessen ein neuer Fahrzeugschein von der Zulassungsstelle ausgestellt werden könnte, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen: Personalausweis oder Reisepass, Vollmacht vom Eigentümer, wenn Sie im Auftrag handeln, frische TÜV-Protokolle, Kaufvertrag.
- Ist Ihnen der Fahrzeugschein gestohlen worden, brauchen Sie noch einen polizeilichen Nachweis über die Diebstahlsanzeige. Alle Gebühren für diesen Verwaltungsakt zusammen können die Summe von rund 70 € erreichen. Die Gebühren sind meist an Ort und Stelle zu entrichten.
- Möchten Sie ein Fahrzeug kaufen, für das es keine Papiere mehr gibt, muss der Verkäufer zum Eigentumsnachweis entweder mit zur Zulassungsstelle kommen und dort eine eidesstattliche Erklärung abgeben, oder er lässt diese Erklärung durch einen Notar übermitteln.
- Dadurch erhöht sich die Gebührensumme um weitere etwa 30 €. Aus diesen Gründen ist es zweckmäßig, alte Fahrzeugdokumente aufzubewahren und bei Veräußerung des Fahrzeugs mit auszuhändigen.
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