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Erbnachlass - Begriffserklärung

Der Erbnachlass ist die gesamte Erbmasse, die der Verstorbene hinterlässt.
Der Erbnachlass ist die gesamte Erbmasse, die der Verstorbene hinterlässt.
Wem eine Erbschaft bevorsteht, weiß oft nicht genau, was ihn erwartet. Informieren Sie sich vorab grundsätzlich darüber, was ein Erbnachlass umfassen kann und lernen Sie den Begriff kennen.

Jeder, der eine Erbschaft erwartet, sollte wissen, was ein Erbnachlass ist.  Beachten Sie, dass es hierbei viele Unterschiede gibt.

Den Begriff Erbnachlass verstehen

  • Sie sollten wissen, dass der Begriff Erbnachlass das gesamte aktive und passive Vermögen eines Verstorbenen bezeichnet.
  • Sie können den Begriff Erbnachlass im weitesten Sinne verstehen. Nachlass bedeutet nämlich nicht nur Vermögen, sondern auch archivalisches Material eines Verstorbenen. Das bedeutet, dass ein Verstorbener seinen Erben nicht nur sein Vermögen hinterlässt, sondern auch Briefe, Dokumente und viele persönliche Dinge.
  • Wer welche Bestandteile von dem Erblasser erbt, regelt die gesetzliche Erbfolge, falls kein Testament existiert. Hat der Erblasser jedoch ein wirksames Testament, so kann er bestimmen, wer was erbt. Sind Sie in dem Testament nicht begünstigt, so steht Ihnen noch der gesetzliche Pflichtteil des Erbes zu.
  • Sie sollten wissen, dass der Nachlass grundsätzlich nicht rechtsfähig ist. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass er kein Subjekt, sondern lediglich ein rechtliches Objekt ist. Demzufolge sind die Forderungen gegen die Erben, nie gegen den Nachlass zu richten.

So unterscheiden Sie die Arten vom Erbnachlass

  • Sie sollten wissen, dass es mehrere Arten vom Erbnachlass gibt. Es gibt sogar einen Vorlass. Mit diesem Begriff ist es gemeint, wenn Bestandteile des Erbes schon vor dem Tod zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolgt oft in Bibliotheken oder Museen.
  • Oftmals erbt nicht ein Erbe den ganzen Nachlass. Daher werden Teilnachlässe gebildet.
  • Eine Art des Erbnachlasses ist der angereicherte Nachlass. Dies ist dann der Fall, wenn die Erbmasse nachträglich aufgestockt wird. Dies kann passieren, wenn zum Beispiel Briefe der Erbmasse zugefügt werden, die zuvor bei den Empfängern aufbewahrt wurden.
  • Sicherlich haben Sie auch schon einmal von einem Firmennachlass oder Vereinsnachlass gehört. Hier ist der Erblasser keine natürliche, sondern eine juristische Person.
helpster.de Autor:in
Britta Jones
Britta JonesDie erfahrene Juristin Britta interessiert sich für Beruf & Karriere. In ihren Artikeln teilt sie ihre Erfahrungen in unterschiedlichen Arbeitsbereichen. In Sachen Geld steht sie unseren Lesern mit Rat zur Seite.
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