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Pflichtteil für Geschwister? - Wissenswertes über das Erbrecht

Inhaltsverzeichnis

Als Alleinerbe erbt man auch Ärger.
Als Alleinerbe erbt man auch Ärger.
Erben bringt Geld - meistens jedenfalls. Hat der Erblasser Sie zum Alleinerben bestellt und Ihre Geschwister auf den Pflichtteil gesetzt, stellen sich viele Fragen.

Was Sie benötigen

  • Testament

Verstirbt jemand, regelt das Gesetz die gesetzliche Erbfolge. Hat der Erblasser in einem Testament die gesetzliche Erbfolge verändert und seinen letzten Willen konkretisiert, stehen sich oft Erben und Pflichtteilsberechtigte gegenüber.

Geschwister erben gleichermaßen

  • Nach der gesetzlichen Erbfolge sind der Ehegatte eines Verstorbenen und seine Kinder zur Erbfolge berufen. In einem Testament kann der Erblasser diese Erbfolge jederzeit abändern.
  • So kann der Erblasser beispielsweise eines seiner Kinder im Testament als alleinigen Erben bestimmen. Im Volksmund heißt es dann, dass die anderen Geschwister enterbt wurden. Dies stimmt so aber nicht. Die Geschwister können lediglich aus der gesetzlichen Erbfolge gedrängt werden. Sie werden dann auf den Pflichtteil gesetzt.
  • Enterbt werden kann heute nur noch, wenn die betreffende Person dem Erblasser nach dem Leben trachtete oder ihn durch Täuschung oder Drohung zu einem Testament bestimmte, in dem diese Person als Erbe eingesetzt werden sollte. Liegt ein solcher Fall nicht vor, behält der "enterbte" gesetzliche Erbe immer seinen Pflichtteil.

Pflichtteil ist die Hälfte des gesetzlichen Erbteils

  • Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.
  • Die pflichtteilsberechtigten Geschwister haben am Nachlass keine Entscheidungsrechte. Sie haben nur noch einen Geldanspruch gegen den testamentarisch bestimmten Erben. Erbt der Erbe ein Haus, können die Geschwister nicht mitentscheiden, ob der Erbe das Haus verkauft oder bewohnt oder verschenkt.
  • Zur Bestimmung des Wertes des Pflichtteils muss der Wert des Nachlasses ermittelt werden. Der Nachlass wird rechnerisch unter den ursprünglich vorgesehenen Erben nach der gesetzlichen Erbquote aufgeteilt. Die Hälfte jeder Erbquote ergibt dann den Pflichtteil.
  • Beispeil: Der Erblasser hinterlässt vier erbberechtigte Kinder und bestimmt eines zum Alleinerben. Die gesetzliche Erbquote würde jeweils 1/4 betragen. Davon bekommt jedes der Geschwister dann 1/8 als Pflichtteil. Insgesamt muss der Alleinerbe 3/8 des Nachlasswertes auszahlen. Ihm verbleibt der Rest.
  • Verfügt der Alleinerbe nicht über genügend Barmittel, muss er einen Teil des Nachlasses versilbern, um die Pflichtteile der Geschwister auszuzahlen. Ist lediglich eine Immobilie vorhanden, muss er diese belasten oder verkaufen.
  • Um dem Alleinerben Zeit zu geben, solche Auszahlungsprobleme zu regeln, kann er beim Nachlassgericht beantragen, die Zahlungspflicht für einen angemessenen Zeitraum aufzuschieben.
  • Wer als Alleinerbe eingesetzt wird, muss einkalkulieren, dass die Geschwister sich nicht ohne Weiteres damit abfinden werden. Vor allem der Erblasser muss berücksichtigen, dass er die familiäre Situation problematisiert, und sollte gute Gründe (Pflege) haben, dies zu tun. Auch sollte die Situation mit allen Geschwistern besprochen werden.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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