Stirbt ein Mensch, erben dessen Angehörigen oder im Testament bedachte Leute den Nachlass und eventuelle Schulden. Fehlt ein Testament und Angehörige sind nicht bekannt, leitet das Nachlassgericht ein Erbverfahren ein. Da es sich meist nur um kleine Vermögen handelt, steht der Verfahrensabschluss im Vordergrund. Wer sucht sonst nach Erben?
Erbenermittler sucht nach Erben
Die Ermittlung von Erbberechtigten kann aus unterschiedlichen Gründen erfolgen.
- Zu Lebzeiten sucht der Erblasser möglicherweise nach unbekannten Nachkommen, um seinen Nachlass zu regeln. Dazu kann er sich an einen Erbenermittler wenden. Bei Todesfall eines Erblassers eröffnet in jedem Fall die Justiz (Nachlassgericht) ein Nachlassverfahren. Sind Pflichterben nicht bekannt, begibt sich der Rechtspfleger auf die Suche nach ihnen. Das ist allerdings nur eine der Aufgaben eines Rechtspflegers. In schwierigen Fällen wird die Erbenermittlung daher in die Hände von beruflich tätigen Erbenermittlern gelegt.
- Wer hauptberuflich als Erbenermittler nach Erben sucht, den nennt man auch Genealogen oder Familienforscher. Bei dieser Tätigkeit nimmt die Recherche viel Zeit in Anspruch.
- Recherchen werden am Schreibtisch übers Internet, bei Standesämtern, in Archiven und bei Kirchengemeinden durchgeführt. Personen aus dem nächsten Umfeld des Verstorbenen werden im Rahmen von Recherchen befragt. Alle ermittelten Informationen müssen in jedem Fall durch Dokumente belegt werden.
Erbenermittlung als Beruf - Voraussetzungen
Um als Erbenermittler tätig sein zu können, gibt es hinsichtlich spezieller beruflicher Voraussetzungen keine Erfordernisse. Grundsätzlich kann jeder bei der Ermittlung von Erben tätig werden, der sich das notwendige Wissen aneignet.
- Wer gesetzliche Erben richtig ermitteln will, benötigt jedoch erbrechtliche Kenntnisse. Beherrschen muss der Erbenermittler unter anderen die gesetzliche Erbfolge und das Aufstellen von Stammbäumen. Zusätzlich sind weitere erbrechtliche Kenntnisse angebracht.
- Denn neben der gesetzlichen Erbfolge, geregelt als erste bis fünfte Erbfolgeordnung sowie entferntere Ordnungen, sind Kenntnisse über die sogenannte gewillkürte Erbfolge notwendig. Gemeint sind hier Testament und Erbvertrag. Mit Themen wie Ehegattenerbrecht und Güterrecht sollte er ebenso vertraut sein.
- Im Laufe seiner Tätigkeit baut sich der Erbenermittler ein Netzwerk von Informationsquellen auf, wodurch er schnell Zugang zu umfangreichem Archivmaterial erhält. Die Nutzung des Internets spielt dabei eine große Rolle. Erst wenn alle infrage kommenden Erbberechtigten ermittelt sind und ein entsprechender Auftrag vorliegt, kann die Verteilung des Nachlasses vorgenommen werden.
- Was ein Erbenermittler verdient, kann nicht pauschal beantwortet werden. Denn den Auftrag erteilen meist direkt die ermittelten Erben. Oftmals werden erfolgsorientierte Honorare vereinbart. Eine wesentliche Grundlage ist hierbei der Aktivnachlass. Die Höhe des Honorars liegt abhängig vom Schwierigkeitsgrad bei bis zu 35 Prozent des Nachlasses.
Mitunter kommt es vor, dass vom Nachlassgericht bestellte Nachlasspfleger Erbenermittler bei schwierigeren Fällen als Erfüllungsgehilfen beauftragen. Die Bezahlung erfolgt aufgrund abgerechneter Stunden. Der Stundensatz beginnt bei 60 Euro und reicht bis 120 Euro.
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