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Erbschleicher - Begriffserklärung

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Erbschleicher wollen nur ans Geld.
Erbschleicher wollen nur ans Geld.
"Erbschleicher" ist oft nur auf den ersten Blick beleidigend. Wer hinter einem Erbe herschleicht, hat selten ehrenwerte Ansichten. Eine solche, aus der Sicht anderer Personen missliebige Person kann aber durchaus berufener und rechtmäßiger Erbe sein.

Lottogewinner und Verstorbene haben eines gemeinsam: Sie haben plötzlich Freunde, die sie vorher kaum zur Kenntnis genommen oder gar ignoriert haben.

Gesetz oder Testament bestimmen die Erbfolge

  • Wer Erbe wird, bestimmt sich nach dem Gesetz. Danach sind in erster Linie der Ehegatte und die leiblichen Kinder berufen. Sie schließen alle anderen Personen, die aus verwandtschaftlichen Gründen als Erbe infrage kommen, von der Erbschaft aus.
  • Eine Person, die der Volksmund als Erbschleicher tituliert, ist regelmäßig kein gesetzlicher Erbe oder hat allenfalls neben anderen Erben einen Erbanteil. Sein Ziel besteht darin, überhaupt Erbe zu werden oder seinen Erbteil zulasten der Miterben zu vergrößern.
  • Um dieses Ziel zu erreichen, muss es ihm gelingen, die gesetzliche Erbfolge zu verändern. Oder, wenn der Erblasser ein Testament errichtet hat, muss er diesen veranlassen, das Testament zu seinen Gunsten zu ändern.
  • Es ist ausschließlich Angelegenheit des Erblassers, die gesetzliche Erbfolge dadurch zu verändern, dass er ein Testament errichtet. Dann zählt sein im Testament erklärter letzter Wille. Der gesetzliche berufene Erbe, der durch das Testament vor die Tür gesetzt wird, erhält dann nur noch seinen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und kann nur als Geldanspruch gegen den berufenen Erben geltend gemacht werden.

Erbschleicher erheucheln das Vertrauen des Erblassers

  • Fälle, in denen der Begriff "Erbschleicher" gerne verwendet wird, sind die der Mätressentestamente. Das Gleiche gilt natürlich umgekehrt für männliche Erbschleicher. Der Erblasser lässt sich (meist im hohen Alter) von seiner meist um 85 Jahre jüngeren "Geliebten" überreden, ihn zu heiraten oder ein Testament zu errichten, in dem er die Dame als alleinige Erbin seines Vermögens bestimmt. Die gesetzlich berufenen Erben (Ex-Ehefrau, wenn er noch mit dieser verheiratet ist, Kinder) werden enterbt und auf den Pflichtteil verwiesen.
  • Ein Erbschleicher schleicht so lange um den Erblasser herum, dass es für die eigentlichen Erben auffällig wird, welche Absichten der Erbschleicher verfolgt. In vielen Fällen ist es tatsächlich so, dass ein entfernter Verwandter auftaucht, der sich im ganzen Leben noch nicht für die Belange und die Person des Erblassers interessiert hat und dann aus heiterem Himmel Anteilnahme und Interesse zeigt. 
  • Wenn Erben den Erblasser dann auf die drohende Gefahr aufmerksam machen, werden sie meist abgewiesen. Der Erblasser verbittet sich jegliche Einmischung in seine Angelegenheiten und wirft den Erben Eigennutz vor.

Entmündigung und Testamentsanfechtung bieten selten Auswege

  • Eine Entmündigung des Erblassers ist auch kein Weg mehr, Erbschleichern das Handwerk zu legen. Niemand wird mehr entmündigt. Es gibt nur noch die Vermögensbetreuung, die den Verfall der geistigen Kräfte eines Menschen voraussetzt.
  • Auch die nachträgliche Anfechtung eines Testaments (oft Mätressentestament) führt regelmäßig nicht weiter, da es sehr schwierig ist, nachzuweisen, dass der Erblasser im Zustand der geistigen Umnachtung handelte oder getäuscht oder bedroht wurde. Hat er das Testament notariell beurkundet, ist meist nichts zu machen. So ist das Leben.
  • Erben sind also gut berufen, alles zu tun, damit der Erblasser gar nicht erst auf abwegige Gedanken kommt. Ehegatten machen am besten einen Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament (Berliner Testament), die sie nur gemeinsam wieder abändern können. Erbschleicher haben so keine Chance.
helpster.de Autor:in
Volker Beeden
Volker BeedenSeine eigenen Erfahrungen und weitreichende Kenntnisse über Geld sowie Beruf & Karriere gibt Volker mit Freude weiter. In seinen leicht verständlichen Texten beantwortet der Jurist auch Fragen rund um Ihr Zuhause.
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