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In Deutschland kann ein Arbeitnehmer 3 Jahre Elternzeit nehmen, dies sieht das Gesetz vor.
So verlängern Sie die Elternzeit nach 2 Jahren
- Eltern haben einen Anspruch auf insgesamt 3 Jahre Elternzeit. Wer ein Kind bekommt oder Vater wird, kann sich, ohne seinen Job kündigen zu müssen, 3 Jahre der Erziehung des Kindes widmen. Sie können erst 2 Jahre nehmen und dann die Elternzeit nach 2 Jahren verlängern.
- Die Elternzeit ist gesetzlich geregelt und muss daher von jedem Arbeitgeber genehmigt werden. Steht in Ihrem Arbeitsvertrag eine Regelung, die die Elternzeit ausschließt, so ist diese Regelung ungültig.
- Ein Arbeitnehmer ist verpflichtet, den Arbeitgeber über die Elternzeit zu informieren. So kann sich Ihr Arbeitgeber darum kümmern, dass eine Vertretung eingestellt oder Ihre Aufgaben delegiert werden. Sie müssen den Arbeitgeber anschreiben und informieren, dass Sie 2 Jahre Elternzeit nehmen und danach wieder darüber in Kenntnis setzen, dass Sie nach den 2 Jahren die Elternzeit verlängern.
- Die Elternzeit kann nicht dahingehend aufgeteilt werden, dass beide Elternteile jeweils 1 1/2 Jahre zu Hause bleiben und sich der Erziehung widmen.
- Nach der Geburt hat die Mutter acht Wochen lang Mutterschutz. Der Vater könnte direkt nach der Geburt in Elternzeit gehen.
- Sie sollten wissen, dass sich die Elternzeit grundsätzlich auf zwei Phasen erstreckt. Die erste Phase sind die ersten 2 Jahre des Lebens des Kindes, die zweite Phase ist das 3. Jahr, dies kann bis zum 8. Lebensjahr des Kindes beantragt werden. Sie müssen also nicht 3 Jahre in Folge Elternzeit nehmen, sondern können erst 2 Jahre nehmen und später das 3. Jahr beantragen. Viele Elternteile nehmen das 3. Jahr erst, wenn das Kind eingeschult wird, um ihm in dieser Zeit besonders beistehen zu können.
- Nehmen Sie Erholungsurlaub nach dem Ablauf der Mutterschutzfrist, wenn die Elternzeit anschließend stattfindet, so wird der Urlaub vom Mutterschutz und der Elternzeit abgezogen.
- Sie können Ihren Arbeitgeber nach den 2 Jahren darüber informieren, dass Sie ein weiteres Jahr in Elternzeit sein wollen. Schreiben Sie Ihren Arbeitgeber hierzu an. Der Arbeitgeber muss dies nicht genehmigen, es reicht aus, dass Sie ihn in Kenntnis setzen. Haben Sie allerdings erst eine Elternzeit über 1 Jahr beantragt und wollen dann verlängern, so kann dies vom Arbeitgeber abgelehnt werden. Dies kann unter Umständen sogar zur Kündigung führen, wenn Sie sich danach weigern, zu arbeiten.
- Bekommen Sie während der Elternzeit ein weiteres Kind, haben Sie wieder eine Elternzeit über 3 Jahre, dies gilt auch bei Überschneidungen der Elternzeit. Dies gilt allerdings nicht bei Zwillingen oder Mehrlingsgeburten, da haben Sie nur 3 Jahre Elternzeit.
- Bei einem Beenden der Elternzeit vor regulärem Ablauf muss der Arbeitgeber einwilligen, Sie wieder zu beschäftigen.
Alle Angaben: Stand September 2011
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