Grundlegendes zur Betreuungszeit ab der Geburt
- Das Gesetz schreibt es vor, spätestens sieben Wochen vor Antritt der geplanten Elternzeit als Vater oder Mutter, beim Arbeitgeber einen dementsprechenden Antrag zu stellen. Nehmen Sie als Vater die Betreuungszeit in Anspruch, so müssen Sie bereits bei Antragstellung einen verbindlichen Zeitraum für die Betreuung innerhalb der ersten zwei Jahre festlegen. Wird die Frist von sieben Wochen nicht eingehalten, so verschiebt sich der Beginn der Elternzeit nach hinten.
- Sofern Sie die Elternzeit als Vater nur ein Jahr lang in Anspruch nehmen möchten, ist es anschließend ausschließlich mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich, diese zu verlängern.
- Eltern können grundsätzlich frei entscheiden, ob Mutter oder Vater die Erziehungszeit in Anspruch nehmen. Auch eine gegenseitige Abwechslung ist mit Zustimmung beider Arbeitgeber möglich.
- Auch wenn Sie als Vater in Elternzeit gehen, haben Sie weiterhin Anspruch auf einen Teilzeitjob von bis zu 30 Stunden pro Woche.
Elternzeit als Vater des Babys
- Viele Väter möchten die formellen Dinge so schnell wie möglich vom Tisch haben und sagen aus diesem Grund dem Arbeitgeber oftmals schon mehrere Monate vor Beginn der Elternzeit Bescheid, dass sie diese antreten möchten. Dies könnte in manchem Fall zu einem fatalen Fehler führen, denn gekündigt werden darf nur während der Elternzeit nicht.
- Um den Antrag auf Elternzeit als Vater ab der Geburt des Babys zu stellen, haben Sie rund eine Woche Zeit. Auch wenn die Zeit etwas drängt, sollten die formellen Dinge schnellstmöglich erledigt werden. So können Sie sich als Vater schon bald auf die Betreuung und Umsorgung Ihres Schützlings konzentrieren.
Sofern Sie als Vater die Elternzeit in Anspruch nehmen, können Sie Ihr Baby hervorragend rund um die Uhr betreuen und jede noch so kleine Veränderung miterleben und festhalten. Freuen Sie sich schon heute auf die bevorstehende Zeit als Vater in der Elternzeit, es wird sicherlich eine wundervolle und unvergessliche Zeit auf Sie zukommen!
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