So beantragen Sie die Partnermonate
Zuerst sollten Sie wissen, dass das Elterngeld nach den Lebensmonaten Ihres Kindes berechnet wird. Dies müssen Sie beim Beantragen berücksichtigen. Die Kalendermonate sind nicht ausschlaggebend. Wird Ihr Kind beispielsweise zum 15. eines Monats geboren, kann einer der beiden Eltern ab diesem Tag in Elternzeit gehen. Dies gilt auch für die Partnermonate.
- Überlegen Sie, zu welchem Zeitraum Sie die Partnermonate nutzen wollen.
- Wenden Sie sich an die örtlich zuständige Elterngeldstelle und füllen Sie einen Antrag aus.
- Fügen Sie Ihrem Antrag die Geburtsurkunde im Original, Ihre Gehaltsnachweise des letzten Jahres, einen Nachweis über den Mutterschutz und einen Nachweis über den Zuschuss des Arbeitgebers bei.
- Informieren Sie nun Ihren Arbeitgeber schriftlich darüber, dass Sie die Partnermonate nutzen wollen, und geben Sie den Zeitpunkt an. Sie sollten die Elternzeit und das Elterngeld bzw. die Partnermonate für einen identischen Zeitraum beantragen, würden Sie dies dagegen nacheinander legen, käme es zu finanziellen Einbußen.
- Fügen Sie dem Antrag an Ihren Arbeitgeber die Geburtsurkunde Ihres Kindes in Kopie bei. Sie müssen Ihren Arbeitgeber frühzeitig über den Termin, zu dem Sie die Partnermonate nutzen wollen, in Kenntnis setzen.
Informatives über die Partnermonate
- Sie sollten die Partnermonate während der Elternzeit beantragen. Sie können sich so einige Monate dem Wohl Ihres Kindes widmen und viele Vorbereitungen treffen, zum Beispiel ein Kinderzimmer einrichten oder Kleidung kaufen und Spielsachen und Kindergeld beantragen.
- Sie können die Partnermonate auch schon vor der Geburt Ihres Kindes nutzen. So sind Sie da, wenn Ihr Kind früher geboren wird. Beachten Sie, dass Sie dann das Elterngeld erst ab der Geburt des Kindes bekommen. Elterngeld und Partnermonate fallen dann zeitlich auseinander.
- Es gibt inzwischen viele Väter, die Partnermonate nutzen, um sich Ihrem Kind zu widmen. Dies ist keineswegs nur eine moderne Entwicklung, sondern ein großer Beitrag zur Gleichberechtigung. Scheuen Sie sich nicht, Partnermonate zu nutzen und Ihr Kind zu umsorgen. Sicherlich ist dies für Ihre Kollegen nichts Ungewöhnliches.
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