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Schreiben Elternzeit an Arbeitgeber - so funktioniert's

Die Elternzeit rechtzeitig beantragen.
Die Elternzeit rechtzeitig beantragen. © Alexandra H. / Pixelio
Sie wollen nach der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit gehen? Dann sollten Sie das Schreiben an Ihren Arbeitgeber rechtzeitig abgeben und zudem hierbei einiges beachten.

Was bei der Elternzeit beachtet werden sollte

Beide Elternteile - sowohl der Vater als auch die Mutter - haben das Recht auf Elternzeit. Hierbei sollten Sie einiges beachten:

  • Die Elternzeit können Sie bis zu drei Jahre einreichen. Diese drei Jahre müssen nicht am Stück genommen werden, Sie könnten ein Jahr auch - allerdings nur nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber - zwischen dem 3. und 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen.
  • Sollten Sie vorerst nur ein Jahr an Elternzeit einreichen, dann können Sie die Elternzeit nicht ohne Weiteres aufstocken. Auch hierzu benötigen Sie dann die Genehmigung Ihres Arbeitgebers.
  • Laut Gesetz müssen Sie den Antrag - also das Schreiben an Ihren Arbeitgeber - mindestens sieben Wochen vor dem geplanten Antritt der Elternzeit abgeben.
  • Allerdings beginnt die Kündigungsfrist aufgrund von Elternzeit erst acht Wochen vor dem Antritt der Elternzeit. Dies bedeutet, dass Sie gekündigt werden können, wenn Sie das Schreiben an Ihren Arbeitgeber mehr als acht Wochen vorher abgeben.
  • Wenn Sie als Mutter Elternzeit beantragen, dann kann diese frühestens acht Wochen nach der Geburt beginnen, also erst dann, wenn die Mutterschutzfrist abgelaufen ist. Väter hingegen können ab dem ersten Tag nach der Geburt in Elternzeit gehen.
  • Arbeiten Sie in einem Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern, dann haben Sie laut Gesetz Anspruch auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit.

Wie das Schreiben an den Arbeitgeber aussehen sollte

Das Schreiben an den Arbeitgeber - zum Beantragen der Elternzeit - unterliegt keinen formalen Bestimmungen. Sie können das Schreiben also nach freien Stücken aufsetzen, sollten aber trotzdem die nachstehenden Fakten einbringen:

  1. Erwähnen Sie im Schreiben gleich zu Beginn, dass Sie Elternzeit beantragen möchten.
  2. Selbstverständlich müssen Sie sowohl den Beginn als auch das Ende der Elternzeit angeben, damit der Arbeitgeber entsprechend planen kann.
  3. Wenn Sie möchten, können Sie auch den Geburtstermin Ihres Kindes angeben. Dies nimmt jedoch keinen Einfluss auf den Antrag der Elternzeit.
  4. Ferner können Sie darauf hinweisen, dass Sie die gesetzliche Frist beachtet haben, also rechtzeitig die Elternzeit beantragen.

Im letzten Absatz vom Schreiben sollten Sie eine schriftliche Bestätigung anfordern, dass die Elternzeit genehmigt wird.

helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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