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Einseitiger Handelskauf - Beispiel

Der Einkauf im Supermarkt als einseitiger Handelskauf
Der Einkauf im Supermarkt als einseitiger Handelskauf
Viele Verbraucher kaufen täglich Konsumgüter, wie etwa Lebensmittel. Rechtlich betrachtet handelt es sich dabei um einen Kauf. Grundsätzlich können dies ein zweiseitiger oder auch ein einseitiger Handelskauf sein. Ein Beispiel für den einseitigen Kauf ist unter anderem der Einkauf im Supermarkt.

Wodurch ein einseitiger Handelskauf gekennzeichnet ist

Ein Kauf kommt im rechtlichen Sinne dann zustande, wenn sich zwei Parteien einig sind und die Sache übergeben wird, was auch als Einigung und Übergabe bezeichnet wird.

  • Grundsätzlich gibt es drei verschiedene Möglichkeiten, welche Art von Partei am Kauf beteiligt ist. Zunächst einmal kann das Geschäft zwischen zwei Geschäftsleuten bzw. Unternehmen stattfinden. Darüber hinaus können natürlich auch zwei Privatpersonen einen Kaufvertrag abschließen. Der häufigste Fall ist jedoch ein einseitiger Handelskauf.
  • Beim einseitigen Kauf ist die eine Partei, nämlich der Verkäufer, eine gewerbetreibende oder/und juristische Person. Dabei kann es sich zum Beispiel um einen selbstständigen Händler handeln. Die zweite Partei sind beispielsweise Sie als Privatperson und Verbraucher.
  • Ein Geschäft zwischen einer Privatperson und einem Gewerbetreibenden unterliegt immer etwas anderen Regeln, als wenn der Kauf/Verlauf zwischen zwei Gewerbetreibenden oder zwei Privatpersonen stattfindet.

Beispiele für den einseitigen Kauf

  • Das wohl alltäglichste Beispiel, welches man im Bereich einseitiger Handelskauf anführen kann, ist der Einkauf im Supermarkt, den Sie als Verbraucher durchführen. Der Händler ist in diesem Fall eine gewerbetreibende Person, während Sie als Käufer eine Privatperson sind.
  • Auch wenn Sie in einem Online-Shop im Internet etwas bestellen, so handelt es sich dabei um einen einseitigen Handelskauf. Denn der Anbieter, der in seinem Shop etwas zum Verkauf offeriert, handelt auf jeden Fall gewerblich und erfüllt somit die Händlereigenschaft.

Es muss sich beim einseitigen Handelsgeschäft nicht zwingend um den Kauf von Waren handeln. Rechtlich betrachtet ist die Tatsache auch dann erfüllt, wenn Sie eine Reise buchen, im Hotel übernachten oder eine Dienstleistung in Anspruch nehmen.

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