Was Sie benötigen
- Kaufbeleg
- Ware
Sie sollten wissen, dass Sie Ware grundsätzlich nur dann zurückgeben können, wenn sie mangelhaft ist. Es ist daher relevant, ob Sie einen Umtausch der Ware anstreben, weil sie einen Fehler hat oder weil sie Ihnen schlichtweg nicht gefällt. Erfahren Sie, ob Sie dann Ihr Geld zurückbekommen oder einen Gutschein erhalten dürfen.
Ihre Rechte beim Umtausch - Geld zurück oder müssen Sie einen Gutschein akzeptieren?
- Wenn Sie den Umtausch einer Sache planen, sollten Sie wissen, dass die Sache mangelhaft sein muss. Sie können dann zwei Jahre lang nach dem Kauf die Nachbesserung verlangen. Dann muss der Verkäufer den Fehler beheben oder Ihnen eine mangelfreie Ware aushändigen. Hierzu müssen Sie einen Kaufbeleg vorzeigen können. Ist der Verkäufer nicht in der Lage, den Fehler zu beheben, so sind es Ihre Rechte beim Umtausch, dass er Ihnen das Geld zurückgeben muss. Dies ist dann die Folge Ihres Rücktritts.
- Sie müssen bei einem Mangel der Kaufsache keinen Gutschein akzeptieren, sondern können Geld zurückverlangen.
- Ist die Ware hingegen einwandfrei und weist keinen Mangel auf und streben Sie einen Umtausch an, vielleicht weil Sie Ihnen nicht passt oder nicht gefällt, so haben Sie kein Recht auf den Umtausch. Tauscht der Verkäufer die Ware dennoch um, was viele Kaufhäuser anbieten, handelt es sich um Kulanz. In diesem Fall müssen Sie auf einen Umtausch gegen Geld verzichten und auch einen Gutschein akzeptieren. Der Verkäufer entscheidet dann, ob er Ihnen Geld zurückgeben oder stattdessen einen Gutschein geben möchte.
- Beachten Sie, dass viele Kaufhäuser und Geschäfte einen Umtausch anbieten, wenn die Ware nicht gefällt oder nicht passt. Dies geht meistens bis zu vierzehn Tage nach dem Kauf und Sie müssen hierzu einen Kaufbeleg vorweisen können. Dies bieten Kaufhäuser an, weil Sie die Kundenzufriedenheit steigern wollen.
- Kaufen Sie hingegen etwas im Internet, liegt ein Fernabsatzvertrag vor. Dies ermöglicht Ihnen, die Ware ohne Angabe eines Grundes zurückzugeben. Sie haben dann ein Widerrufsrecht.
Die Gültigkeit eines Gutscheins
- Haben Sie bei einem Umtausch einen Gutschein erhalten, so können Sie sich Waren im Wert des Gutscheins aussuchen.
- Ein Gutschein, den man nach einem Umtausch oder als Geschenk erhält, kann man so lange einlösen, wie es die Befristung vorsieht. Schauen Sie hierzu auf den Gutschein und lesen Sie nach, ob er befristet ist.
- Ist dies nicht der Fall, so verjährt Ihr Gutschein nach der gesetzlichen Frist, das heißt nach drei Jahren ab Ablauf des Jahres, in dem er ausgestellt wurde.
- Lösen Sie den Gutschein nur teils ein, wird Ihnen ein Gutschein über den offenen Betrag ausgestellt, Sie bekommen dann kein Geld zurück.
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