Einwegpfand und Mehrwegpfand
Beim Flaschenpfand in Deutschland werden grundsätzlich zwei verschiedene Pfandarten unterschieden:
- Zum einen gibt es auf bestimmte Pfandflaschen ein Einwegpfand, welcher 25 Cent beträgt.
- Diese Flaschen werden nach der Rückgabe vollständig in Ihre jeweiligen Bestandteile zerlegt und anschließend meistens erneut zu Flaschen oder anderen Produkten weiterverarbeitet.
- Einwegflaschen sind meistens nicht aus Glas, sondern aus dem Kunststoff PET (Polyethylenterephthalat).
- Zum anderen gibt es in Deutschland auch auf bestimmte Pfandflaschen ein Mehrwegpfand, welches je nach Art der Flasche unterschiedlich hoch ist.
- So gibt es auf Bierflaschen grundsätzlich 8 Cent Mehrwegpfand, außer es handelt sich um eine Bierflasche mit Bügelverschluss, dann würde es 15 Cent Mehrwegpfand geben.
- Alle anderen Mehrwegflaschen, zum Beispiel für Fruchtsäfte oder Wasser, haben ebenfalls 15 Cent Pfand.
- Der Unterschied bei Mehrwegflaschen zu Einwegflaschen besteht darin, dass diese nach der Rückgabe nicht in ihre Bestandteile zerteilt werden, sondern lediglich gründlich gereinigt und anschließend wiederverwendet werden.
Rückgabe von Mehrweg-Pfandflaschen
Im Gegensatz zum Einwegpfand, das gesetzlich in der Verpackungsordnung (VerpackV) geregelt ist, gibt es eine solche Regelung für das Mehrwegpfand nicht.
- Deshalb besteht für die einzelnen Händler auch grundsätzlich keine Plicht zur Rücknahme von Mehrwegflaschen.
- Diese wird nur dann begründet, wenn die Mehrwegflaschen in dem Geschäft zurückgegeben werden sollen, wo diese auch gekauft wurden, wobei im Zweifelsfall der Kassenbon hilfreich ist.
- In der Praxis ist es allerdings üblich, dass die Rückgabe von Mehrweg-Pfandflaschen dort problemlos klappt, wo diese Flaschen angeboten werden oder wo es Flaschen in ähnlicher Art gibt.
Weiterlesen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?