Kein Wertverlust durch den Einheitswertbescheid
Der Einheitswertbescheid, den Ihnen das Finanzamt zuschickt, enthält den sogenannten Einheitswert. Sie halten den Einheitswertbescheid, wenn Sie eine Immobilie neu errichten, aber auch wenn Sie eine gebrauchte Immobilie kaufen. Bei einer gebrauchten Immobilie steht der Einheitswert bereits fest. Das Finanzamt informiert Sie als neuen Eigentümer lediglich über die Verhältnisse. Dieser Einheitswert erscheint im Verhältnis zum Verkehrswert Ihrer Immobilie und zu dem Kaufpreis, den Sie für Ihre Immobilie wahrscheinlich bezahlt haben, verschwindend gering. Sie müssen daher wissen, was es mit dem Einheitswert auf sich hat.
- Unter Einheitswerten versteht man Werte, die einheitlich für mehrere Steuerarten gelten. Durch die Feststellung solcher einheitlicher Werte will man erreichen, dass ein und derselbe Steuergegenstand bei der Veranlagung zu unterschiedlichen Steuerarten nicht mit jeweils unterschiedlichen Werten zur Besteuerung herangezogen wird.
- Die Einheitsbewertung Ihrer Immobilie wird in einem dem Steuerfestsetzungsverfahren vorgeschalteten Feststellungsverfahren durchgeführt. Es schließt mit dem Erlass des Einheitswertscheides ab. Gesetzliche Grundlage ist das Bewertungsgesetz.
- Die Bedeutung dieser Einheitswerte zeigt sich darin, dass sie bei der Vermögensteuer, Grundsteuer, Gewerbesteuer, Erbschaftssteuer und Grunderwerbssteuer maßgeblich sind.
- Nach der gesetzlichen Vorgabe soll die Einheitsbewertung nach gesetzlich festgelegten Zeitpunkten mit Geltung für bestimmte Zeiträume vorgenommen werden. Doch wurden diese Zeitabstände von sechs Jahren für den Grundbesitz nie eingehalten. Mit einer Rechtsordnung wurde die nächste Hauptfeststellung für den Grundbesitz auf unbestimmte Zeit verschoben.
Es gelten die Wertverhältnisse vom 1.1.1964
- Es gelten nach wie vor die Einheitswerte der Hauptfeststellung vom 1.1.1964. Dies bedeutet also, dass für Gebäude, die neu hergestellt werden, die Wertverhältnisse angewandt werden, die für derartige Bauten zum 1.1.1964 gegolten haben und die Einheitswerte für Grundbesitz schon lange nicht mehr zeitgemäß sind. Sie betragen teilweise lediglich ein Zehntel des Verkehrswertes.
- Es ist derzeit völlig offen, welches Bewertungsverfahren das alte Feststellungsverfahren ersetzen soll. Informationsrelevant für Sie persönlich ist die letzte Zeile in Ihrem Einheitswertbescheid. Dort wird der Grundsteuermessbetrag festgesetzt, also der Betrag, den Sie jedes Jahr an Grundsteuern an das Finanzamt bezahlen müssen.
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