Was Sie benötigen
- Einheitswertberechnung
- Wenn Sie als Immobilienbesitzer sich darum bemühen, nachzuvollziehen, wie der für Ihre Immobilie zustande gekommenen Einheiheitswert vom Finanzamt eigentlich berechnet wurde, müssten Ihnen gerade diese Berechnungsrichtlinien vorliegen . Erst dann könnten Sie selbst diesen Einheitswert berechnen.
Den Einheitswert zu berechnen ist sehr schwierig
- Es gibt unterschiedliche Verfahren, wie die Finanzämter den Einheitswert von Immobilien berechnen. Hier wird nämlich unterschieden zwischen bebauten Grundstücken und Ein- und Zweifamilienhäusern. Dazu gehören auch noch aufwändige Gebäudeformen.
- Bei bebauten Grunstücken wird der Einheitswert dadurch ermittelt, indem das Finanzamt das Ertragswertverfahren anwendet, um diesen Einheitswert zu berechnen.
- Bei Ein- und Zweifamilienhäusern und aufwändigen Gebäudeformen, ist die Grundlage das Sachwertverfahren. Der Einheitswert von Grundstücken wird ausschliesslich nach dem Ertragswertverfahren berechnet.
- Es gibt natürlich auch noch andere Faktoren, dies sich aus den Bewertungsrichtlinien ergeben und zur Berechnung des Einheitswert hinzugezogen werden.
- Als Immobilien- oder Grundstücksbesitzer erhalten Sie vom Finanzamt nach der Berechnung einen Einheitswertbescheid mit dem errechneten Einheitswert, sowie den Bewertungsgrundlagen die dazu geführt haben.
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