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Grundsteuerermäßigung beantragen - so geht es

Grundsteuerermäßigung muss immer fristgerecht beantragt werden.
Grundsteuerermäßigung muss immer fristgerecht beantragt werden.
Grundstückseigentümer können unter Umständen einen Erlass der Grundsteuer erwirken oder zumindest eine Grundsteuerermäßigung erhalten. Wer Wohnungen oder ein Haus vermietet, kann bei nicht verschuldetem Leerstand eine Grundsteuermäßigung erhalten. Beim Beantragen sind bestimmte Fristen einzuhalten.

In vielen Regionen Deutschlands findet sich kaum bezahlbarer Wohnraum. In anderen Landesteilen klagen die Vermieter über einen Leerstand ihrer Immobilien. Doch die Kosten für die Bewirtschaftung (Haftpflichtversicherung, Grundgebühren Wasser und Strom, Grundsteuer) dieser bebauten Grundstücke fallen auch bei Leerstand an. 

Grundsteuerermäßigung bei unverschuldetem Leerstand

  • Eigentümer bebauter Grundstücke, die Wohnungen oder Häuser vermieten, können bei einem unverschuldeten Leerstand, bezeichnet auch als struktureller Leerstand, einen Erlass von Grundsteuer oder eine Grundsteuerermäßigung erhalten. Dabei gelten einige Voraussetzungen und Fristen.
  • Als von Leerstand betroffener Vermieter müssen Sie einen Antrag bei der für die Grundsteuer zuständigen Gemeinde stellen. Die Kommune kann die Grundsteuer vollständig erlassen oder Sie erhalten einen Teil der von Ihnen entrichteten Grundsteuer zurück. Eine hauptsächliche Voraussetzung für einen Erlass ist, dass Sie den Nachweis erbringen, dass Ihre sonst üblichen Mieterträge sich um mehr als 50 Prozent vermindert haben.
  • Die Grundsteuerermäßigung sollte in Höhe von 25 Prozent pauschal ausfallen, wenn der normale Mietertrag um mehr als 50 Prozent gemindert ist. Bei Leerstand und einem kompletten Ausbleiben irgendwelcher Erträge wird Ihnen die Grundsteuer um 50 Prozent erlassen.  
  • Generell gilt, dass Sie bei einem unbebauten Grundstück keinen Erlass der Grundsteuer erhalten.

Antragsfrist auf teilweisen oder vollständigen Erlass der Grundsteuer endet am 31. März

  • Einen einfachen (unbegründeten) Antrag auf Grundsteuerermäßigung beziehungsweise Erlass der Grundsteuer müssen Sie bei der zuständigen Gemeinde stellen. In der Regel läuft eine Antragsfrist am 31. März eines jeden Jahres für das vorangegangene Erhebungsjahr ab.
  • Beachten Sie, dass es sich dabei um eine nicht verlängerbare gesetzliche Frist handelt. Ausnahmen gibt es, wenn Sie Probleme bei der fristgemäßen Nachreichung der Ertragsminderung haben. In Ausnahmefällen können Sie einen begründeten Antrag betreffs Grundsteuerermäßigung nachreichen.
  • Gegen die Erhebung der Grundsteuer nach dem Einheitsverfahren laufen mehreren Klagen bei obersten Gerichten. Sie sollten sich nicht gegen den zugestellten Grundsteuerbescheid, sondern gegen den Grundlagenbescheid des Finanzamtes wehren. 

Über die bisherige theoretische Möglichkeit (Stand Juni 2012), dass für ein hochwertiges Architektenhaus mit 200 Quadratmetern nur ein Drittel der Grundsteuer eines einfachen Winkelbungalows anfällt, wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen. Wer sich gegen den Bescheid vom Finanzamt wehrt, kann möglicherweise mit einer Rückerstattung rechnen.

helpster.de Autor:in
Thomas Detlef Bär
Thomas Detlef BärAls Ökonom ist Thomas ein Experte für Geld und Finanzen. Durch seine berufliche Erfahrung und seine gründlichen Recherchen ist er auch im Bereich Beruf & Karriere ein wahrer Kenner.
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