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Einheits-Landpachtvertrag - Hinweise

Inhaltsverzeichnis

Ackerbau mit einem Einheits-Landpachtvertrag
Ackerbau mit einem Einheits-Landpachtvertrag © Kurt_Michel / Pixelio
Etwa 85 Prozent der Fläche in Bayern umfasst der ländliche Raum. Insgesamt acht Millionen Menschen, etwa 60 Prozent der bayerischen Bevölkerung, betreiben Ackerbau oder Viehwirtschaft und viele nutzen einen Einheits-Landpachtvertrag. Was ist der Pachtgegenstand? Wie lang ist die Pachtdauer? Wie ist der Pachtpreis?

Zu den Herausforderungen des ländlichen Raums zählen die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit, der demografische Wandel, die Wende im Energiebereich und der Verbrauch der landwirtschaftlichen Flächen. Im ländlichen Raum wird der Einheits-Landpachtvertrag genutzt.

Pachtgegenstand im Einheits-Landpachtvertrag

  1. Zum Zwecke der landwirtschaftlichen Nutzung gibt es zwischen dem Bodeneigentümer als Verpächter und dem Pächter einen Pachtvertrag.
  2. Der Pachtgegenstand bezieht sich auf ein Grundstück mit einer bestimmten Flur, Gemarkung, ein Flurstück, eine Größe in Hektar/Quadratmeter und eine bestimmte Nutzungsart.
  3. Die landwirtschaftlichen Grundstücke muss der Pächter bewirtschaften. Ausbesserungen der Gräben, Dränagen, Anlagen und besonders der Wege hat der Pächter durchzuführen.

Pachtdauer eines landwirtschaftlichen Pachtvertrages

  • Für einige Jahre läuft die Pacht. Von einem bestimmten Datum eines Jahres bis zu einem Datum des folgenden Jahres läuft das Pachtjahr.
  • Um jeweils ein Jahr verlängert sich der Pachtvertrag.

Pachtpreis bei einem Einheits-Landpachtvertrag

  • In dem landwirtschaftlichen Pachtvertrag wird der Pachtpreis genannt. Bis zum 15.12. eines Jahres ist der Pachtpreis auf das Konto des Verpächters zu zahlen.
  • Nach Ablauf von jeweils zwei Jahren kann jede Vertragspartei eine Überprüfung des Pachtpreises verlangen.
  • Der Pächter trägt die Abgaben zur Berufsgenossenschaft, die Grundsteuer und die Beiträge zum Gewässerunterhaltungsverband.
  • Der Schriftform bedürfen Änderungen des Pachtvertrages.

Bei dem Einheits-Landpachtvertrag geht es um die Faktoren Pachtgegenstand, Pachtdauer und Pachtpreis.

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