Der Einkauf im europäischen Ausland (EU-Staaten) hat unter normalen Gegebenheiten weder die Zahlung einer Einfuhrumsatzsteuer noch Zollabgaben zur Folge. Das ist immer dann der Fall, wenn sich der Versandort im Steuer- und Zollgebiet der EU befindet.
Einkauf innerhalb der EU mit landesüblicher Mehrwertsteuer
- Gewisse Steuern zahlen Sie als privater Käufer natürlich für jeweilige Ware. Im Kaufpreis ist die im Land des Versenders geltende Mehrwertsteuer enthalten. Kaufen Sie in Dänemark, sind das 25 Prozent, in Luxemburg nur 15 Prozent (Stand 12/2012). Eine extra deutsche Mehrwertsteuer von 19 Prozent fällt nicht an.
- Der Versand per Post hat für bestimmte Waren wie Alkohol, Tabakwaren und Kaffee möglicherweise Steuern zur Folge, selbst wenn sich der Absender in einem anderen EU-Mitgliedsstaat befindet.
- Die Zahl der Onlineshops, die ihre Waren Kunden in Deutschland schicken, nimmt ständig zu. Gefragt sind beispielsweise Markenwaren britischer Versandfirmen, Lebensmittel aus Frankreich oder Mode aus Skandinavien.
- Die eigentliche Frage lautet hier: Verschickt das Unternehmen aus Europa? Erfolgt der Versand von Europa aus, gibt es keine Probleme mit Zoll oder Einfuhrumsatzsteuer. Besonders bei britischen Onlineshops müssen Sie genau hinschauen. Aus steuerlichen Gründen versenden diese gern aus dem nichteuropäischen Ausland.
Einfuhrumsatzsteuer bei Bestellung im Drittland
- Bestellen Sie in Drittstaaten außerhalb des Zollgebiets der EU, wird der Zoll bei der Einfuhr tätig. Ab einem bestimmten Bestellwert erhebt er Einfuhrumsatzsteuer und Zollgebühren. Welche Länder zum Zollgebiet der Europäischen Union gehören, finden Sie beim Zoll.
- Steuer- und zollfrei kaufen Sie nicht nur in den Ländern, die über die Euro-Währung verfügen. Die Regelungen gelten auch für Staaten mit eigenen nationalen Währungen wie Großbritannien oder Dänemark.
- Beachten sollten Sie, dass für mehrere Gebiete innerhalb der EU Sonderregelungen gelten. Nicht zum EU-Zollgebiet gehören beispielsweise Helgoland, Büsingen und Nordzypern. Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden fällig.
- Andere Gebiete wie die Kanalinseln oder die Kanarischen Inseln gehören nicht zum Steuergebiet der EU. Hier kann Einfuhrumsatzsteuer anfallen, Zollgebühren hingegen nicht.
- Die Abgabenerhebung entfällt bei Geschenksendungen (Wert maximal 45 Euro), kommerziellen Warensendungen (Wert 22 Euro). Bestimmte Voraussetzungen müssen eingehalten werden. Warensendungen sind bis zu einem Wert von 150 Euro zollfrei. Für die Schweiz und Norwegen sowie eine Reihe von Mittelmeerländern gelten mit 500 Euro größere Freimengen (Stand 2012).
Zollabgaben werden immer nach dem Schema Warenwert plus Versandkosten plus Zollgebühren plus 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer berechnet.
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