Der Fall der Zollschranken hat für die Bürger der EU den Vorteil, dass sie in den Mitgliedsstaaten unbegrenzt Waren einkaufen und in ihr Heimatland mitnehmen können. Für einige Produkte wie Kraftstoffe, Kaffee und Tabak fallen nach Überschreitung einer zulässigen Höchstmenge Verbrauchssteuern an.
Autokauf - für EU-Neuwagen Mehrwertsteuer des Bestimmungslandes
Der Autokauf hat für Gebrauchtfahrzeuge und Neuwagen unterschiedliche steuerrechtliche Folgen. Neue Fahrzeuge müssen Sie innerhalb der EU grundsätzlich in dem Mitgliedsstaat versteuern, das als das Bestimmungsland gilt. Kaufen Sie einen Neuwagen in Frankreich und melden diesen in Deutschland an, bezahlen Sie zum Kaufpreis den inländischen Regelsteuersatz von 19 Prozent (Stand 2012).
- Aus steuerrechtlicher Sicht werden Fahrzeuge als neu angesehen, wenn der Tacho nicht mehr als 6.000 Kilometer anzeigt oder wenn die Inbetriebnahme zum Zeitpunkt des Autokaufs nicht länger als sechs Monate zurückliegt.
- Der Kauf von EU-Gebrauchtwagen und die anschließende Zulassung in Deutschland kann durchaus interessant sein. Es kommt immer auf Angebote und Ihre Wünsche an. Wenn Sie ein spezielles Liebhaberfahrzeug in Italien finden, dann werden Sie den erhöhten Aufwand bei der Zulassung leichter hinnehmen.
- In den einzelnen EU-Ländern gibt es bei der allgemeinen Mehrwertsteuer unterschiedliche Sätze. Diese sowie regionale Besonderheiten nehmen Einfluss auf die Verkaufspreise. Gebrauchtwagen können daher billiger oder eben auch teurer sein.
- Als private Käufer müssen Sie die im Kaufland gültige Umsatz- oder Mehrwertsteuer bezahlen, ohne in Deutschland eine Erstattung erhalten zu können. Für deutsche Autohändler mit Vorsteuerabzugsberechtigung bleibt der Fahrzeugerwerb im Ausland mehrwertsteuerfrei. Das Abführen der hiesigen Umsatzsteuer an das zuständige Finanzamt erfolgt nach der Einfuhr.
Export von Fahrzeugen
- Der Export von Autos beziehungsweise Verkauf an private Personen innerhalb der EU erfolgt mit dem gleichen Umsatzsteuersatz wie innerhalb Deutschlands.
- Gewerbetreibende und Händler verkaufen zum Nettopreis, falls eine Mehrwertsteuer ausweisbar ist. Die Verkaufspapiere einschließlich der Rechnung müssen unter anderem Firmenanschrift und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie Kopien von Firmendokumenten enthalten.
- Verkaufen Sie Fahrzeuge (Export) in Länder außerhalb der EU, muss eine Ausfuhranmeldung beim Zoll gemacht werden. Das erledigt auch ein Zollagent oder eine Spedition in Ihrem Auftrag.
Mit dem Zoll haben Sie auch zu tun, wenn Sie ein Fahrzeug aus einem Nicht-EU-Land importieren. Hier sind immer Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zu entrichten. Die Einfuhr müssen Sie außerdem vorher bei einer Zollstelle anmelden.
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