Wann Zoll-Gebühren anfallen
- Zoll-Gebühren müssen Sie dann zahlen, wenn Waren außerhalb der Europäischen Gemeinschaft transportiert oder auch verschickt werden. Von Deutschland nach Frankreich, Zypern, Ungarn, Litauen oder Spanien usw. fallen daher zum Beispiel keine Gebühren an. Jedoch von den USA oder Kanada nach Deutschland. Auch von Australien und Neuseeland oder asiatischen Ländern wie Japan, China, Taiwan, Nord- und Südkorea usw. müssen Sie Zollgebühren zahlen.
- Die Zollgebühren fallen in der Regel nicht unter einem Warenwert von 150 Euro an. Allerdings ist es möglich, dass Sie eine Steuer zahlen müssen, nämlich die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt), die in Deutschland ab einem Warenwert von 22,00 Euro anfällt. Für Alkohol, Parfüm/Eau de Toilette und Tabakwaren gilt die Freigrenze nicht.
- Ab einem Warenwert von 22 Euro fällt zwar die EuSt an, aber bis zu 150 Euro keine Zoll-Gebühr. Über 150 Euro Warenwert fallen die EuSt und auch die Zoll-Gebühr an. Einfuhrabgaben unter 5 Euro werden vom Zoll jedoch nicht eingezogen.
Berechnung des Warenwerts und der Gebühren
- Den Warenwert in Euro kann der Zoll mithilfe der aktuellen Kurstabelle berechnen. Sie selbst können sich über die Seite auch informieren, ob Gebühren fällig werden.
- Die Formel zur Berechnung der Zollgebühren lautet Zollwert * Zollsatz = Zollbetrag. Die Einfuhrsteuerabgaben errechnen sich aus (Zollwert + Zollbetrag) * EuSt. Wenn Sie zum Zollbetrag die Einfuhrsteuerabgabe addieren, erhalten Sie die zu zahlende Einfuhrabgaben.
- Transportunternehmen legen die Zollabgaben oft aus. Diese müssen Sie dann wiederum an das Transportunternehmen erstatten. Manchmal wird auch zusätzlich eine sogenannte Abfertigungsgebühr berechnet. (Stand 05/2013)
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