Die Einfuhrumsatzsteuer für Waren aus dem Ausland - Wissenswertes
- Wenn Sie im Internet auf einer ausländischen Seite Produkte oder Waren bestellen und diese nach Deutschland liefern lassen möchten, dann fallen verschiedene Gebühren an. Neben den Transportkosten und den Zollgebühren bezahlen Sie auf ausländische Waren, die aus dem nichteuropäischen Ausland stammen, zusätzlich noch die Einfuhrumsatzsteuer. Bestellen Sie jedoch in einem Land, das zur Europäischen Union gehört, so müssen Sie keine Einfuhrumsatzsteuer bezahlen.
- Viele Waren werden im Ausland günstiger angeboten als in Deutschland, ein Kauf lohnt sich aber nicht immer, da der endgültige Gesamtpreis um einiges höher ausfällt als der normale Verkaufspreis. Durch die Steuer und die Zollgebühren können Produkte sogar noch teurer als in Deutschland sein. Aus diesem Grund sollten Sie zuerst die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen Gebühren berechnen, denn nur so sind Sie auf der sicheren Seite.
So berechnen Sie die Steuer
Um die Einfuhrumsatzsteuer berechnen zu können, müssen Sie zuerst den endgültigen Warenwert ausrechnen. Die Steuer wird nicht direkt auf den Verkaufspreis der Ware erhoben. Es fallen noch weitere Kosten an und diese müssen Sie natürlich bei der Berechnung ebenfalls berücksichtigen.
- Addieren Sie zum Warenpreis die Transportkosten für die EG, die eventuellen Zollgebühren, die Verbrauchssteuer (falls vorhanden) und die innergemeinschaftlichen Beförderungskosten und Sie erhalten die Bemessungsgrundlage für die Einfuhrumsatzsteuer.
- Diesen Betrag multiplizieren Sie als Nächstes mit dem zutreffenden Steuersatz (7 oder 19 Prozent) und Sie erhalten den genauen Wert der Einfuhrumsatzsteuer.
Der Zollsatz bzw. die Zollgebühren richten sich nach dem jeweiligen Warencode. Diese können Sie auf der Webseite der Europäischen Kommission eingeben und somit die Zollgebühren berechnen. Des Weiteren benötigen Sie noch den zutreffenden Steuersatz der Einfuhrumsatzsteuer. Bei den meisten Waren treffen die 19 Prozent zu, nur sehr wenige Produkte (zum Beispiel Lebensmittel) werden mit dem reduzierten Steuersatz versteuert.
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