Wie Sie ein Grundstück kaufen
- Grundstücke werden meistens von Immobilienmaklern oder Banken angeboten, zum Teil werden sie auch direkt von der Gemeinde verkauft. Angebote finden Sie in der Tageszeitung, in Internetportalen oder direkt bei den Maklern, die in ihren Schaufenstern oft die zu verkaufenden Grundstücke zeigen.
- Wenn Sie sich für ein Grundstück entschieden haben und es kaufen, werden Sie als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen. Dieses befindet sich im Grundbuchamt beim zuständigen Amtsgericht der Gemeinde und darin werden sämtliche Grundstücke der Gemeinde verwaltet.
- Wenn Sie sich als neuer Eigentümer eines Grundstücks eintragen lassen wollen, müssen Sie beim Grundbuchamt einen Antrag stellen. Zusammen mit dem Antrag müssen Sie eine Steuerunbedenklichkeitserklärung abgeben, die das Finanzamt ausstellt und eine Vorkaufsrechtsverzichtserklärung von der Gemeinde. Außerdem brauchen Sie die sogenannte Auflassung, eine notarielle Urkunde über den Kauf des Grundstücks.
- Nach der Bearbeitung des Antrags werden Sie dann als neuer Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Was Sie später bauen dürfen
- Durch den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan der Gemeinde ist festgelegt, was Sie auf Ihrem Grundstück später bauen dürfen.
- Der Flächennutzungsplan wird intern von den Behörden genutzt. In ihm ist festgelegt, wie die Flächen einer Gemeinde genutzt werden sollen. In Frage kommt zum Beispiel eine Bebauung mit Wohnhäusern, eine Nutzung als Gewerbegebiet, für Straßen oder als Grünfläche. Aus diesem Plan, der eine Art Übersicht ist, ergibt sich der Bebauungsplan mit vielen weiteren Details.
- Im Bebauungsplan der Gemeinde steht ganz genau, was Sie auf Ihrem Grundstück bauen dürfen. Je nach Gemeinde können dort unterschiedlich viele Regelungen vorgeschrieben sein. An diese Vorschriften müssen Sie sich halten, wenn Sie später auf Ihrem Grundstück bauen wollen, sonst wird Ihr Bauantrag abgelehnt. Bevor Sie ein Grundstück kaufen, sollten Sie sich daher den Bebauungsplan ansehen, um die Frage zu klären, ob Sie darauf überhaupt das bauen dürfen, was Sie sich vorgestellt haben. Diese Pläne sind nicht einfach zu verstehen, nehmen Sie deshalb am besten einen Architekten mit.
- Bei manchen Grundstücksverkäufen wird eine Bebauungspflicht vereinbart. Dann müssen Sie innerhalb einer festgesetzten Frist auf Ihrem Grundstück bauen.
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