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Grundstückserweiterung - diese Formalitäten sollten Sie beachten

Der Traum vieler: Ein großes Grundstück.
Der Traum vieler: Ein großes Grundstück.
Manchmal kann sich ein Hausbesitzer am Anfang nur ein kleines Grundstück leisten, das er dann in ein paar Jahren erweitern möchte. Grundsätzlich ist eine Grundstückserweiterung auch denkbar, doch müssen bei ihrer Durchführung ein paar Paragraphen beachtet werden.

Der Beginn einer Grundstückserweiterung

  • Wenn Sie Ihr Grundstück erweitern möchten, dann benötigen Sie zuerst die Informationen, in wessen Eigentum die anliegenden Grundstücke stehen. Sobald Sie diese Informationen erhalten haben, können Sie mit den Kaufverhandlungen beginnen. Sollte der Grundstücksbesitzer mit einem Verkauf an Sie einverstanden sein, dann müssen Sie noch die nachstehenden Schritte durchführen.
  • Sollte es sich beim gekauften Grundstück nicht um eine komplette Flurnummer handeln, dann müssen Sie das Grundstück vermessen lassen, damit Sie die Grenzen Ihres neuen Grundstückes kennen und der Eintrag beim Grundbuchamt korrekt durchgeführt wird.
  • Vereinbaren Sie mit dem Grundstücksverkäufer einen Termin beim Notar. Denn jeder Immobilienkauf muss notariell festgelegt werden.
  • Anschließend müssen Sie die Grundstückserweiterung im Grundbuchamt als Ihr Eigentum eintragen lassen. Nach dieser Eintragung müssen Sie für den Kauf Grunderwerbssteuer bezahlen.

Der Verwendungszweck der vergrößerten Fläche

Je nachdem, zu welchem Zweck Sie das Grundstück gekauft haben und welchem Verwendungszweck das Grundstück bisher unterlag, müssen Sie noch weitere Schritte unternehmen:

  • Für den Fall, dass das Grundstück bisher eine landwirtschaftliche Nutzfläche war, müssen Sie eine Änderung des Verwendungszweckes beantragen. Hierzu müssen Sie sich an die Gemeinde und eventuell an das Landratsamt wenden. Dort erhalten Sie die Auskunft, welcher Sachbearbeiter zuständig ist. Denn eine landwirtschaftliche Nutzfläche schließt die private Nutzung aus. Dies bedeutet, das Grundstück muss zuerst in ein Freizeitgrundstück umgewandelt werden.
  • Möchten Sie das Grundstück einzäunen? Dann müssen Sie hierfür beim Bauamt in Ihrer Gemeinde eine Genehmigung beantragen. Gleiches gilt, wenn Sie den bisherigen Zaun entfernen möchten und das Grundstück als eine Fläche nutzen wollen.
  • Wenn Sie auf der Grundstückserweiterung ein Gebäude errichten möchten, dann müssen Sie hierfür ebenfalls eine Baugenehmigung beantragen.
  • In manchen Gemeinden ist es auch nötig, sich eine Erlaubnis der Nachbarn einzuholen, bevor Sie einen neuen Gartenzaun oder ein Gebäude errichten. Dies liegt daran, dass bestimmte Abstände zum Nachbarn nicht unterschritten werden dürfen.
helpster.de Autor:in
Manuela Träger
Manuela TrägerManuela kombiniert ihr umfassendes Finanzwissen als gelernte Bankkauffrau mit praktischer Erfahrung aus ihrer Selbstständigkeit, um fundierte Einblicke in die Bereiche Geld aber auch Beruf & Karriere zu bieten.
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