Beim Immobilienkauf im Königreich müssen Sie zwischen marokkanischem und islamischem Recht unterscheiden. Letzteres kommt zur Anwendung, wenn kein Grundbucheintrag vorliegt. Davon sollten Sie als Ausländer lieber Abstand nehmen.
Marokko - als Ausländer Immobilien kaufen
- Als Ausländer dürfen Sie in diesem nordafrikakanischen Land Grundstücke kaufen, die nicht landwirtschaftlichen Flächen zuzurechnen sind. Alternativ können Sie Pachtverträge mit einer Laufzeit von 99 Jahren abschließen.
- Wenn Sie Immobilien in Marokko kaufen, rechnen Sie auch mit den Nebenkosten. Die Gebühr für den Grundbucheintrag liegt bei 2,5 Prozent des Kaufpreises, bei reinen Grundstücken zahlen Sie 5 Prozent. Bei Maklereinschaltung kommen weitere 2,5 Prozent dazu.
- Wenn Sie später einmal verkaufen, fällt dabei 14 Prozent Veräußerungssteuer an. Vermieten Sie eine Wohnung, erhält der Staat 20 Prozent von den Einnahmen.
- Deutsche und alle weiteren EU-Bürger können sich als Tourist ohne Visum bis zu 90 Tage in Marokko aufhalten. Möchten Sie länger bleiben, müssen Sie ein Visum beantragen oder das Land kurz verlassen.
Grundstück und Rechte des marokkanischen Staates
- Marokko darf man als politisch stabil bezeichnen. Geführt wird der islamische Staat als parlamentarische Monarchie. Das Königshaus strebt eine weitere Liberalisierung des Landes an, auch um islamischen Fundamentalisten keine Angriffsflächen zu bieten.
- Im Internet können Sie bezüglich Eigentum von Grundstücken in Marokko und staatlichen Zugriffsmöglichkeiten einige interessante Dinge lesen.
- Es ist überall auf der Welt so, dass der Staat privaten Grundbesitz enteignen darf. Handelt es sich um rechtmäßig erworbenen Besitz, gibt es eine staatliche Entschädigung. Kann das Eigentum am Grundstück nicht eindeutig nachgewiesen werden, fällt die Entschädigung weg. Etwaige Bebauungen müssen zusätzlich kostenpflichtig beseitigt werden.
Das Land besitzt ein verlässliches Grundbuchamt. Da nicht alle Immobilien dort eingetragen sind, achten Sie unbedingt darauf, dass sich der Grundbucheintrag nicht nur auf die Bebauung, sondern vor allem auf das Grundstück bezieht.
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