Was Sie benötigen
- Gewerbeerlaubnis
Möglicherweise sind Sie ein Steuerhinterzieher? Verkaufen Sie über eBay Ihre Haushaltseinrichtung, einen Nachlass oder Ihre Antiquitätensammlung, sind Sie unter Umständen gewerblich tätig. Ab wann dies tatsächlich der Fall ist, lässt sich nur im Einzelfall und in Anbetracht Ihrer persönlichen Umstände abklären.
Fiskus observiert eBay
- Sie müssen wissen, dass der Fiskus viele private eBay- und Amazon-Nutzer im Auge hat und versucht, im Wege von Sammelauskünften auch Ihr Verkaufsverhalten zu recherchieren.
- Ab einer gewissen Grenze gelten Sie als Unternehmer im Sinn des Umsatzsteuergesetzes. Sie müssen dann Umsatzsteuern zahlen und Ihre Verkaufserlöse in Ihrer Einkommensteuererklärung deklarieren.
Regelmäßiger und nachhaltiger Handel ist gewerblich
- Voraussetzung ist, dass Sie eine gewerbliche Tätigkeit betreiben. Gewerblich sind Sie dann tätig, wenn Sie nachhaltig, regelmäßig und mit Gewinnerzielungsabsicht verkaufen. In der Praxis müssen Gerichte immer wieder die Frage entscheiden, ab wann eBay-Nutzer gewerblich tätig sind und wann es sich um reine private Verkäufer handelt.
- Der Bundesfinanzhof (V R 2/11) hatte unlängst auf die Zeitspanne abgestellt, in der gehandelt wird, wie viel Zeit der Nutzer in den Verkauf der Waren investierte, wie viele Artikel in einem Jahr umgesetzt wurden und wie hoch die Einnahmen insgesamt waren.
Ein Fall, wann Sie die Grenze überschreiten
- Im konkreten Fall verkaufte ein Ehepaar innerhalb von vier Jahren 1200 Gegenstände über eBay. Diese kosteten durchschnittlich 80 € und verursachten Umsätze bis 35.000 €. Es kam hinzu, dass das Ehepaar einen hohen Aufwand betrieb, die Artikel professionell einstellte, fotografierte, die Auktionen ständig überwachte und mit Tausenden von potenziellen Kaufinteressenten in Kontakt stand.
- Das Landgericht Berlin bestrafte eine Frau von vier Kindern als Gewerbetreibende, die innerhalb von zwei Monaten 90 Kinderbekleidungsstücke über eBay verkaufen wollte (103 O 75/06).
Es gibt keine feste Regel
- Leider ist es so, dass es keine feste Regel gibt. Die in den Medien oft bezeichnete Grenze von 20 Transaktionen im Monat ist so nicht aussagefähig und kann keinesfalls als Richtwert angesehen werden.
- Insgesamt kommt es darauf an, dass Sie dann gewerblich tätig sind, wenn Sie im Vorjahr mehr als 17.500 € Umsatz tätigten und Ihr Umsatz im laufenden Jahr voraussichtlich über 50.000 € betragen wird. Dann sind Sie auf jeden Fall umsatzsteuerpflichtig. Beachten Sie, dass Sie bereits dann umsatzsteuerpflichtig sind, wenn Sie lediglich eine dieser beiden Umsatzgrenzen überschreiten.
- Ab einem Umsatz von 24.500 € unterliegen Sie sogar der Gewerbesteuerpflicht. Ab 50.000 € steht Ihnen die Buchführungspflicht ins Haus.
- Gegebenenfalls sollten Sie Ihre Verkaufsaktivitäten auf andere Person umleiten, die die Waren über ein eigenes eBay-Konto anbieten und abrechnen.
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