Was Sie benötigen
- Gewerbeanmeldung
Das Auktionsportal eBay war eigentlich dafür gedacht, dass Sie als Privatperson Ihren überflüssigen Hausrat anbieten und günstig an private Interessenten verkaufen können. Wenn Sie nun aber eine bestimmte Grenze überschreiten, betrachtet der Fiskus Ihre Aktivitäten als unternehmerische Tätigkeit und verlangt seinen Anteil.
Mit eBay unternehmerisch agieren
- Solange Sie als Privatperson verkaufen und die Grenze zur unternehmerischen Tätigkeit nicht überschreiten, können Sie Ihre monatlichen Gebühren nicht steuerlich geltend machen.
- Erst dann, wenn Sie als Unternehmer agieren, zählen Ihre bei eBay anfallenden monatlichen Gebühren als Werbungskosten und stellen Betriebsausgaben dar. Diese Betriebsausgaben mindern Ihre Betriebseinnahmen aus den Auktionen.
- Allerdings ist die Grenze zur unternehmerischen Tätigkeit fließend. Daher müssen Sie darauf achten, dass Ihre eBay-Auktionen nicht zur Steuerfalle werden.
So werden Sie Unternehmer
- Gehen Sie davon aus, dass eine gelegentliche Veräußerung von privaten Sachen keine Unternehmereigenschaft begründet. Sobald Sie aber planmäßig Verkäufe tätigen und daraus eine gewisse Gewinnerzielungsabsicht abzuleiten ist, handeln Sie unternehmerisch. In einem konkreten Fall wurden 200 im Jahr getätigte Umsätze als unternehmerische Tätigkeit eingeordnet.
- Ihre Gewinnerzielungsabsicht lässt sich auch daraus ableiten, dass Sie gleichartige Waren wiederholt anbieten. Oder Sie treten als "Powerseller" in Erscheinung. Auch Gegenstände, die üblicherweise nicht zum Besitz von Privatpersonen gehören, begründen Ihre Unternehmereigenschaft.
- Ferner lässt eine bisherige private Nutzung auf einen Privatverkauf, eine geschäftliche Nutzung auf eine gewerbliche Veräußerung schließen. Auch ein vermehrter Handel mit neuer Ware begründet Ihre Unternehmereigenschaft.
Sie müssen ein Gewerbe anmelden
- Wenn Sie dann also unternehmerisch und damit gewerblich tätig sind, müssen Sie Ihre Tätigkeit als Gewerbe bei Ihrem örtlichen Gewerbeaufsichtsamt anmelden. Sie sind dann Unternehmer.
- Selbst wenn Sie nur vereinzelt Ware verkaufen und eigentlich nicht unternehmerisch tätig sind, können Sie ein Gewerbe anmelden. Allerdings macht dieser Weg angesichts des damit verbundenen bürokratischen Aufwandes wenig Sinn.
- Sie können zur Entbürokratisierung zumindest die Kleinunternehmerregelung (Umsatzgrenze im Vorjahr 17.500 € und im laufenden Jahr maximal 50.000 €;) in Anspruch nehmen, mit der Folge, dass Sie selbst Ihren Käufern keine Umsatzsteuer berechnen, dafür aber auch keine Vorsteuern aus von Ihnen an Dritte bezahlten Rechnungen geltend machen dürfen.
Monatliche Gebühren sind Werbungskosten
- Die an eBay bezahlten monatlichen Gebühren können Sie als Werbungskosten und somit als Betriebsausgaben von Ihren Betriebseinnahmen abziehen. Der sich daraus ergebende Gewinn gilt als Einnahme aus selbstständiger Tätigkeit, die Sie im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung dem Finanzamt anzeigen müssen.
- Beachten Sie, dass eine gewerbliche Tätigkeit einen gewissen bürokratischen Aufwand (Steuererklärungspflicht, Buchhaltung, Umgang mit Kunden) nach sich zieht, der sich normalerweise nur rechnet, wenn Sie unter dem Strich tatsächlich einen Überschuss erwirtschaften.
- Ein wichtiger Aspekt besteht auch darin, dass ein Käufer, für den Fall, dass Sie unternehmerisch tätig sind, ein Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen nach dem Erhalt der Ware geltend machen kann. Er braucht dafür kein Grund anzugeben und darf Ihnen die Ware zurückschicken. Ihr Aufwand war dann umsonst.
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