Bevor Sie bei eBay als Händler verkaufen
- Sie benötigen einen Gewerbeschein, den Sie bei Ihrer Gemeinde gegen eine kleine Gebühr (teils weit unter 100 Euro) bekommen.
- Sie müssen das Gewerbe beim Finanzamt melden.
- Überschreitet Ihr Umsatz bestimmte Grenzen, sind Sie umsatzsteuerpflichtig. Die aktuellen Werte erfahren Sie bei Ihrem Finanzamt. Liegen die Umsätze unter dieser Grenze, können Sie die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Sie dürfen dann bei Ihren Angeboten keine Mehrwertsteuer ausweisen (auch nicht "inklusive Mehrwertsteuer", da ja keine enthalten ist).
- Ebenso müssen Sie ab einem bestimmten Umsatz einen IHK-Beitrag und Gewerbesteuer zahlen.
- Als gewerblicher Verkäufer müssen Sie Ihr Konto bei eBay entsprechend kennzeichnen.
- Ihre Käufer haben nach dem Kauf ein Widerrufsrecht, über das sie in ganz bestimmter Art und Weise informiert werden müssen - eine der größten Abmahnfallen. eBay bietet allerdings mittlerweile Musterwiderrufsbelehrungen, die Sie an Ihre speziellen Gegebenheiten anpassen müssen.
- Sind Sie hauptberuflich selbstständig, müssen Sie sich privat krankenversichern. Informieren Sie sich bei Ihrem Versicherungsagenten über die Tarife.
Gewerbliche Verkäufer haben unzählige Pflichten
- Verkaufen Sie als Händler, dann sind Sie - im Gegensatz zu privaten Verkäufern - bei Verlust der Sendung zur Erstattung des Kaufpreises verpflichtet, sofern Sie den Versand nicht mittels Paketverfolgungs- oder Einschreibebeleg nachweisen können.
- Der Internethandel unterliegt strengen wettbewerbsrechtlichen Vorschriften. So dürfen Sie zum Beispiel nicht damit werben, dass Sie ausschließlich versichert versenden, da Sie bei Verlust sowieso haften .
- Viele Waren unterliegen Kennzeichnungspflichten, zum Beispiel Kinderspielzeug und Elektrogeräte. Informieren Sie sich umfassend, welche Vorschriften Sie beachten müssen, wenn Sie solche Waren verkaufen.
- Achten Sie darauf, dass Ihr Impressum vollständig Impressum ist. Es darf auch nicht die kleinste Kleinigkeit falsch angegeben sein oder fehlen. Vornamen müssen beispielsweise bei Einzelhändlern ausgeschrieben werden. B. Meier reicht nicht aus.
- Achten Sie bei Verwendung fremder Texte und Bilder auf das Copyright, auch und gerade, wenn die Daten vom Hersteller der Ware stammen. Lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen, dass Sie die Daten verwenden dürfen.
Als gewerblicher Verkäufer unterliegen Sie einigen Pflichten, wie Sie sehen. Um eine Abmahnung zu vermeiden, halten Sie sich stets auf dem Laufenden über die aktuelle Gesetzeslage. Die IT-Recht Kanzlei bietet aktuelle Informationen rund ums Abmahnwesen.
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