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Disagio berechnen - so geht's

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Bei der Unterzeichnung eines Kreditvertrages muss der Bankkunde auch ein Disagio bezahlen.
Bei der Unterzeichnung eines Kreditvertrages muss der Bankkunde auch ein Disagio bezahlen. © Gabrielle Henderson / unsplash.com
Wenn Sie einen Kreditvertrag bei Ihrer Bank abschließen, ist es üblich und gebräuchlich, dass Ihre Bank ein sogenanntes Disagio einbehält. Was versteht man eigentlich unter einem Disagio und wie berechnet man es?

Was versteht man unter einem Disagio?

Das Disagio, auch Abgeld oder Damnum genannt, definiert sich als Abschlag von einem Auszahlungsbetrag.

Bei Krediten/Darlehen, bei einem Kauf von Immobilien, bei Umtausch von ausländischem Bargeld, bei Kreditkartenzahlungen oder bei Wertpapieren/Anleihen kann einem das Disagio über den Weg laufen. 

Das Disagio kann man auch als Gebühr ansehen, welche die Bank beispielsweise als Provision oder vorausbezahlten Zins einbehält. Zur besseren Berechnung auf einen Nennbetrag (Kreditbetrag) wird das Disagio immer in Prozent angegeben. 

Wie berechnet man ein Disagio?

Als klassisches Beispiel für die Berechnung eines Disagios soll die Aufnahme eines Kredites bei einer Bank dienen.

Hierzu geht man davon aus, dass ein Bankkunde zur Finanzierung seines Eigenheimes einen Kredit bei seiner Bank aufnimmt. Der Kapitalbedarf des Bankkunden liegt hier beispielsweise in Höhe von 300.000 Euro. Als Disagio, welches die Bank verlangt, wird für dieses Beispiel eine Höhe von 3 % angenommen.

Mehrere Berechnungsgrößen für die Ermittlung des Disagios werden nicht benötigt. Lediglich der Nennwert, also der Kreditbetrag, und die Höhe des Disagios in Prozent muss für die Berechnung angegeben werden. Zur Berechnung des Disagios genügt dann anschließend die Prozentrechnung.

Berechnung

Das Disagio berechnet sich jetzt wie folgt:

Kreditbetrag 300.000 Euro x Disagio 3 = 900.000 Euro

900.000 Euro / 100 = 9.000 Euro

Ergebnis

Im Ergebnis entspricht die Höhe des Disagios 9.000 Euro. 

Auf den Kreditbetrag in Höhe von 300.000 Euro muss jetzt der Bankkunde ein Disagio von 9.000 Euro bezahlen. Das Disagio wird nun bei der Auszahlung von der Bank einbehalten. Das heißt, dass die Bank nicht den vollen Kreditbetrag in Höhe von 300.000 Euro dem Kunden ausbezahlt, sondern das Disagio bei der Auszahlung gleich einbehält. 

Demnach bekommt der Bankkunde ein Darlehen abzüglich des Disagios von 291.000 Euro auf seinem Konto gutgeschrieben (Kreditbetrag 300.000 Euro abzüglich 9.000 Euro Disagio = 291.000 Euro).

Der Bankkunde muss allerdings den vollen Kreditbetrag, also die 300.000 Euro, der Bank zurückbezahlen. 

Wofür wird das Disagio eigentlich benutzt?

Bei der Vergabe von Krediten wird das Disagio als Vorauszahlung für die Kosten, welche aufgrund der Kreditvergabe an den Kunden entstanden sind, von der Bank einbehalten. 

Der Grund, weshalb die Banken ein Disagio einbehalten, liegt in deren Absicherung. Wenn die Bank sich nicht ganz sicher ist, ob der geschuldete Kreditbetrag vom Kreditnehmer auch zurückbezahlt werden kann, nutzt die Bank das Disagio, um das eigene Risiko im Falle eines Zahlungsausfalles des Kunden zu minimieren.

Um ein Disagio berechnen zu können, werden lediglich zwei Rechnungsgrößen benötigt. Die Höhe des Nennbetrages bzw. der Kreditsumme sowie die Höhe des Disagios in Prozent. Mithilfe der Prozentrechnung kann jetzt das Disagio berechnet werden. 

Bei der Vergabe von Krediten werden diese Kosten auch im sogenannten Effektivzins mit eingepreist. Diesen sollten Sie auch immer als Berechnungsgrundlage für die Kostenbelastung bei der Rückzahlung von Darlehen heranziehen. 

helpster.de Autor:in
Stephanie Wall
Stephanie Wall Stephanie hat sich über mehrere berufliche Stufen bis zur Steuerfachwirtin hochgearbeitet. Sie hat sich selbst das Ziel gesteckt, anderen finanzielles Wissen zu vermitteln, um sinnvoll mit Geld umzugehen und den eigenen beruflichen Werdegang sowie Karriere anzukurbeln.
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