Was Sie benötigen
- Grundgesetz Art. 62 -69
In der Kaiserzeit war die Regierung nicht dem Parlament verantwortlich. Sie musste sich nur gegenüber dem Kaiser verantworten. Nach dem Sturz der Monarchie wurde die parlamentarische Verantwortlichkeit der Regierung eingeführt. Aus den Erfahrungen der Weimarer Republik wurde das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland geschaffen. Um ihre Aufgaben zu verstehen, müssen Sie sich das Prinzip der Gewaltenteilung vergegenwärtigen.
Bundesregierung ist die wichtigste Institution im Staate
- Die Bundesregierung ist als Exekutive neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Judikative ( Recht sprechende Gewalt) eine der drei Gewalten im Staat. Sie kennen das Prinzip der Gewaltenteilung bereits aus der Geschichte.
- Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler und verschiedenen Ministern, die jeweils ein bestimmtes Resort verwalten.
- Im Grundgesetz finden Sie in Art. 62 -69 Regelungen zur Organisation der Bundesregierung.
- Die Bundesregierung ist dem Deutschen Bundestag als der parlamentarischen Vertretung des deutschen Volkes gegenüber verantwortlich.
- Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages wählen auf Vorschlag des Bundespräsidenten mit ihrer Mehrheit den Bundeskanzler.
- Der Bundeskanzler bestimmt das aus seinen Bundesministern bestehende Kabinett.
- Die Minister werden vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers formal ernannt und entlassen.
- Der Bundestag kann nicht einen einzelnen Minister zum Rücktritt zwingen, sondern nur die Bundesregierung als ganze, indem er ein konstruktives Misstrauensvotum ausspricht. Die Bundesregierung kann also nur aus dem Amt gedrängt werden, wenn der Bundestag zugleich eine neue Bundesregierung wählt. Damit wird sichergestellt, dass immer eine Regierung im Amt ist und das Land regiert werden kann.
- Wegen dieser Einschränkung der Rechte des Parlaments müssen Sie das bundesdeutsche Regierungssystem auch als ein abgeschwächtes parlamentarisches System verstehen.
Die Aufgaben der Minister bestimmt der Kanzler
- Innerhalb der Bundesregierung hat der Bundeskanzler die Richtlinienkompetenz. Damit kann er einzelne Minister anweisen, entsprechend seiner politischen Vorgabe zu handeln und bestimmte Aufgaben zu erfüllen.
- Im Vergleich zur Weimarer Republik, in der der Reichspräsident die beherrschende Machtstellung im Staat ausübte, liegt das Machtzentrum heute bei der Bundesregierung. Es gehört zu ihren Aufgaben, das Land nach innen und außen zu vertreten.
- Gestützt auf die Mehrheit im Parlament und den Sachverstand des Behördenapparats setzt die Bundesregierung die politische Konzeption der Regierungspartei in konkrete Sachentscheidungen um. Wichtigste Steuerungsinstrumente sind die Gesetze und die Haushaltspläne.
- Die Bundesregierung hat neben Bundestag und Bundesrat das Recht zur Gesetzesinitiative. Meist geht einem Gesetzgebungsverfahren im Parlament die Ausarbeitung eines Entwurfs im zuständigen Bundesministerium voraus.
- Der Oberbefehl über die Bundeswehr obliegt dem Bundesverteidigungsminister.
- Das Handeln der Bundesregierung kann vor dem Bundesverfassungsgericht auf seine Rechtmäßigkeit und Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz überprüft werden. Die politische Zweckmäßigkeit steht dabei nicht zur Debatte.
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