Indem Sie alle vier Jahre zur Bundestagswahl gehen, bestimmen Sie auch die Zusammensetzung der Bundesregierung. Sie repräsentiert die exekutive Gewalt im Staat, den sie ist dafür verantwortlich, dass Gesetze umgesetzt und initiiert werden. Wie sie aufgebaut ist, liegt in der Verantwortung des Bundeskanzlers oder der -kanzlerin. Sie verfügen über das sogenannte Organisationsrecht, durch das die Aufteilung des Kabinetts bestimmt wird.
Wie die Bundesregierung funktioniert
Die Bundesregierung setzt sich aus dem Bundeskanzler oder der -kanzlerin an der Spitze und den jeweiligen Ministern zusammen. Sie bilden das sogenannte Regierungskabinett.
- Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland hat das Recht Gesetze in den Bundestag einzubringen sowie Richter des Bundesverfassungsgerichts vorzuschlagen. Indem Sie wählen gehen, haben Sie die Möglichkeit, diese Gesetzgebung indirekt zu beeinflussen.
- Des Weiteren sind die Minister des Kabinetts in ihren Ressorts für die Umsetzung von Gesetzen und die Festlegung von Verwaltungsakten zuständig, die sich unmittelbar auf Landes- und Kommunalebene auswirken und somit auch ihren Alltag in ihrer Gemeinde oder Stadt beeinflußen.
Wie das Kabinett aufgebaut ist
Das Kabinett ändert sich in der Regel mit jeder neuen Regierung. Es ist so aufgebaut, wie es der Kanzler oder die Kanzlerin festlegt. Sie haben die Organisationsgewalt inne, die ihnen erlaubt, Ressorts zu schaffen und Minister zu ernennen und zu entlassen. Die Minister wiederum arbeiten eigenverantwortlich in ihren jeweiligen Ressorts. Man spricht hierbei vom Ressortprinzip.
- Den Vorsitz der Regierung hat stets der Bundeskanzler oder die -kanzlerin. Sollte dieser oder diese bei Sitzungen verhindert sein, übernimmt der Stellvertreter diese Aufgaben, der ebenfalls von dem Bundeskanzler oder der -kanzlerin bestimmt wird.
- Darüber hinaus hat der Kanzler oder die Kanzlerin die Richtlinienkompetenz inne, das heißt, sie oder er legt fest, welchen politischen Leitlinien in der Legislaturperiode gefolgt werden soll. Setzen Sie sich deshalb mit den politischen Ansichten der Kanzlerkandidaten auseinander, bevor sie wählen gehen.
- Die Bundesregierung ist zudem durch das Kabinetts- oder Kollegialprinzip gekennzeichnet. Entscheidungen sollen nach außen einstimmig vertreten werden. Bei Uneinigkeiten entscheidet die Mehrheit.
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