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Darf ein Kleinunternehmer eine Firmierung haben? - Das sollten Sie beachten

Vor einer Existenzgründung sind allerlei Dinge zu beachten.
Vor einer Existenzgründung sind allerlei Dinge zu beachten.
Wenn Sie vorhaben, sich demnächst als Kleinunternehmer zu betätigen, dann sollten Sie sich im Vorfeld genau darüber informieren, was ein Kleinunternehmer darf und was nicht. Bei der Frage, ob Sie eine Firmierung haben dürfen und was ein Kleinunternehmer sonst noch beachten muss, fängt das ganze Unternehmen erst an.

Der Anfang eines Kleinunternehmers - das sollten Sie beachten

  • Bevor Sie daran denken, ein Kleinunternehmen zu gründen, sollten Sie Ihren zu erwartenden Umsatz realistisch einordnen.
  • In die Kleinunternehmerregelung fallen nur diejenigen, welche im vorherigen Jahr einen Umsatz von maximal 17.500 Euro vorzuweisen und im laufenden Geschäftsjahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 Euro Umsatz erwirtschaftet haben.
  • Der Vorteil ist hier, dass keine Umsatzsteuer abgeführt werden muss. Zugleich dürfen Sie aber auch keine Vorsteuer geltend machen.
  • Auch die erleichterte Buchführung ist ein nicht zu unterschätzender Faktor.
  • Ob Sie die Kleinunternehmerregelung wählen oder nicht, sollte neben dem Umsatz vor allem davon abhängen, ob Sie hohe Anfangsinvestitionen, wie beispielsweise EDV-Einrichtung, Büromöbel etc., leisten müssen und vielleicht auch regelmäßige Investitionen, wie Büromaterial, zu erwarten sind. Ist dies der Fall, dann bietet sich ein Verzicht auf ein Kleinunternehmen an, da Sie zwar die Umsatzsteuer abführen müssen, gleichzeitig aber, meist anfangs, mehr Vorsteuern geltend machen können. 
  • Ob Sie die Kleinunternehmerregelung wählen oder nicht, sollte neben dem Umsatz vor allem davon abhängen, ob Sie hohe Anfangsinvestitionen, wie beispielsweise EDV-Einrichtung, Büromöbel etc. leisten müssen und vielleicht auch regelmäßige Investitionen, wie Büromaterial zu erwarten sind.

Eine Firmierung haben - was darf man und was nicht

  • Eine Firmierung als solche ist bei Kleinunternehmen nicht zulässig. Hierbei gibt es jedoch 3 unterschiedliche Regelungen.
  • Wenn Sie ein Kleinunternehmen gründen, müssen Sie auch eine Gewerbeanmeldung vornehmen. Diese Anmeldung erfolgt lediglich unter Ihrem Namen, zum Beispiel Max Mustermann. Hier darf kein Zusatz vorhanden sein. 
  • Auf Rechnungen und anderen Geschäftsbriefen kann die Geschäftsbezeichnung, zum Beispiel xy Promotions, groß an erster Stelle stehen, jedoch muss darunter der eigene Name und die Adresse angegeben sein.
  • Ein Ausnahme bildet dann aber beispielsweise die eigene Werbung. Zeitungsanzeigen, Werbebanner, Domains im Internet etc. können nur mit der Geschäftsbezeichnung angegeben werden, bei Internetseiten muss der eigene Name aber zumindest im Impressum auftauchen, inklusive Adresse.

Bei der Frage, ob ein Kleinunternehmer eine Firmierung haben darf, kann dies nicht mit einem konkreten Ja oder Nein beantwortet werden. Bei auftretenden Zweifeln sollten Sie immer einen Steuerberater kontaktieren. 

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