Was Sie benötigen
- Gewerbeanmeldung
Nebengewerbe oft nur mit Zustimmung des Arbeitgebers
- Wenn Sie ein Nebengewerbe gründen, müssen Sie in vielen Fällen Ihren Arbeitgeber, für den Sie hauptberuflich tätig sind, informieren. Lesen Sie Ihren Arbeitsvertrag. Dort ist oft bestimmt, dass Sie zu Ihrem Arbeitgeber nicht in ein Konkurrenzverhältnis eintreten dürfen.
- Außerdem darf Ihr Nebengewerbe Sie nicht so weit belasten, dass Sie Ihre eigentliche Arbeit nicht mehr ordentlich erbringen können. Vor allem wenn Sie im öffentlichen Dienst tätig sind, behalten sich die Arbeitgeber im Arbeitsvertrag ihre Zustimmung vor.
- Auch ein Nebengewerbe müssen Sie beim Gewerbeamt Ihrer Stadtverwaltung anmelden. Sie zahlen eine Gebühr von etwa 25 €. Das Gewerbeamt informiert automatisch das örtliche Finanzamt.
- Das Finanzamt übersendet Ihnen einen Auskunftsbogen, in dem es Ihre Gründungsmodalitäten und Ihre wirtschaftliche Perspektive abfragt. Vor allem ist das Finanzamt daran interessiert, in welchem Umfang mit dem Anfall von Umsatzsteuern zu rechnen ist. Seien Sie in der Angabe bescheiden, da Sie noch nicht wissen können, wie sich Ihr Nebengewerbe entwickelt.
Als Kleinunternehmer gründen
- Wenn Sie ein Nebengewerbe gründen, starten Sie meist als Kleinunternehmer und profitieren von der steuerlichen Kleinunternehmerregelung. Sie gelten als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatz 17.500 € netto ohne Umsatzsteuer bzw. 20.825 € brutto einschließlich Umsatzsteuer im Vorjahr nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich netto 50.000 € nicht übersteigen wird.
- Das Gesetz spricht dabei von Umsatz. Es kommt nicht auf den Gewinn an, der Ihnen nach Abzug aller Kosten verbleibt.
- Wenn Sie also zum 1. Januar 2012 Ihr Nebengewerbe gründen und starten und Ihr Umsatz netto 17.500 € nicht übersteigt, sind Sie in 2012 Kleinunternehmer. In diesem Fall schenkt Ihnen der Staat die Umsatzsteuer. Sie dürfen die Umsatzsteuer in Ihren Rechnungen nicht gesondert ausweisen und erstellen Ihre Rechnungen an Dritte "brutto für netto".
Verzicht auf Vorsteuer prüfen
- Umgekehrt dürfen Sie die mit Ihren Einkäufen gezahlte Umsatzsteuer selbst nicht als Vorsteuer geltend machen. Gründen Sie einen reinen Dienstleistungsbetrieb mit einem geringen Einkaufsvolumen, spielt dieser Umstand keine große Rolle. Müssen Sie jedoch größere Investitionen tätigen, fahren Sie mit dieser Regelung schlecht, da Sie auf die Vorsteuern verzichten müssten. Sprechen Sie im Zweifel mit einem Steuerberater, wie Sie in Ihrem Fall verfahren sollten.
- Wenn Sie die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch nehmen wollen, können Sie gegenüber dem Finanzamt darauf verzichten. Erklären Sie Ihren Verzicht bereits in dem Erfassungsbogen, den Ihnen das Finanzamt nach der Anmeldung Ihres Gewerbes übersendet.
Vorsicht, dass Sie nicht als Steuersünder gelten
- Achten Sie auf folgenden Umstand in der Kleinunternehmerregelung: Wenn Sie Ihr Nebengewerbe im Dezember des Jahres gründen, dürfen Sie nur noch ein Zwölftel der Jahresumsatzsumme von 17.500 €, also 1458 € vereinnahmen. Ansonsten gelten Sie als Steuerhinterzieher.
- Als Kleinunternehmer brauchen Sie keine monatliche Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben und ersparen sich einen erheblichen bürokratischen Aufwand.
- Es gelten für Sie vereinfachte Buchführungsregeln. Eine einfache Aufzeichnung Ihrer Einnahmen und Ausgaben genügt.
- Im Folgejahr müssen Sie Ihren Gewinn im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung in der Anlage N angeben.
- Sofern Sie auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und Umsatzsteuern vereinnahmen, führen Sie diese unbedingt rechtzeitig an das Finanzamt ab. Arbeiten Sie keinesfalls mit den Umsatzsteuern. Sie vereinnahmen diese nur treuhänderisch für den Staat und bringen sich früher oder später in große Schwierigkeiten, da der Fiskus gnadenlos gegen Sie vollstreckt.
- Achten Sie darauf, in der Anfangsphase möglichst wenig Kosten zu produzieren. Vor allem gilt: Umsatz ist nicht Gewinn!
Weiterlesen:
- Eine Selbstständigkeit anmelden - was Sie beim Finanzamt beachten sollten
- Als Kleinunternehmer anmelden - so gehen Sie vor
- Kleinunternehmerregelung - so ermitteln Sie Ihre Umsatzgrenzen
- Steuererklärung bei Kleingewerbe - wissenswerte Informationen für Gewerbetreibende
- Übersicht: Alles zum Thema Selbständigkeit
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel?