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Mehrwertsteuerpflichtig - ab wann trifft das zu?

Ab wann man mehrwertsteuerpflichtig ist, lässt sich klar definieren.
Ab wann man mehrwertsteuerpflichtig ist, lässt sich klar definieren.
Mehrwehrsteuerpflichtig - ab wann man das ist, kann gerade für Kleinunternehmer einen großen Unterschied machen. Denn manchmal will man die Mehrwertsteuerpflicht umgehen, um Vorteile zu genießen.

Mehrwertsteuerpflichtig - ab wann man das ist, ist in Deutschland gesetzlich klar festgelegt.

Keine Mehrwertsteuer für Kleinunternehmer

  • Nur wer weniger als 17.500 Euro Umsatz jährlich erwirtschaftet gilt als Kleinunternehmer und kann sich entscheiden, keine Umsatzsteuer, also keine eigene Mehrwertsteuer, in Rechnung zu stellen. Im Gegenzug kann dann auch keine Mehrwertsteuer von den eigenen Ausgaben abgezogen werden.
  • Denn nur wer mehrwertsteuerpflichtig ist und selbst Mehrwertsteuer einnimmt, darf auch den Vorsteuer genannten Mehrwertsteuer-Anteil eigener Betriebsausgaben wiederbekommen. Kleinunternehmer haben diese Möglichkeit nicht mehr.
  • Paragraf 19 des Umsatzsteuergesetzes ermöglicht es, bei der Anmeldung des Kleinunternehmens von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch zu machen. Dadurch wird die Umsatzsteuer nicht aufschlagen, wodurch auch die monatliche Umsatzsteuervoranmeldung ans Finanzamt entfällt. Auch reicht dann bei der Steuererklärung eine einfache Gewinnermittlung.

Warum sollte man mehrwertsteuerpflichtig sein?

  • Wenn man am Anfang hohe Ausgaben hat, die auch mit einer hohen zu zahlenden Mehrwertsteuer einhergehen, kann es sinnvoll sein, freiwillig Mehrwertsteuer zu zahlen. Denn dann lohnt es sich finanziell manchmal, den Mehraufwand und die höheren eigenen Preise dafür in Kauf zu nehmen.
  • Hat man sich allerdings am Anfang einmal dagegen entschieden, mehrwertsteuerpflichtig zu sein, muss man in einem Geschäftsjahr mehr als 17.500 Euro verdient haben, um dann zum nächsten Jahresbeginn wechseln zu können.
  • Die eigenen Anschaffungen aus der vorherigen Kleinunternehmerzeit bekommt man dann zwar nicht komplett wieder, aber größere Investitionen, die immer noch genutzt werden, können Sie anteilig geltend machen und die Mehrwertsteuer für den anteiligen Restbetrag der Abschreibung wieder bekommen.
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