Was Sie benötigen
- Gewinnermittlung
Wenn Sie sich in einem Nebengewerbe etwas dazu verdienen, müssen Sie Ihre Einnahmen im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung zusammen mit Ihrem eigentlichen Einkommen als Arbeitnehmer dem Finanzamt mitteilen. Damit sich Ihre Arbeit rentiert und unterm Strich etwas herauskommt, müssen Sie darauf achten, Ihre Einnahmen und Ausgaben so zu gestalten, dass sie sich steueroptimiert darstellen.
Auch beim Nebengewerbe Steuern sparen
- Prüfen Sie zunächst, ob Sie eine Tätigkeit ausüben, für die Sie den Übungsleiterfreibetrag von bis zu 2100 € geltend machen können. Hierzu gehören Tätigkeiten, die Sie unter anderem auch im Interesse des Gemeinwohls ausüben (Tätigkeiten in einem Verein, Chorleiter, Lehrer an Volkshochschulen, Betreuer in einer Selbsthilfegruppe).
- Für ehrenamtliche Tätigkeiten können Sie einen Freibetrag von bis zu 500 € nutzen.
- Ansonsten gilt es, alle mit Ihrem Nebengewerbe anfallenden Kosten zu berücksichtigen. Sie sollten grundsätzlich alle Belege sammeln, wenn Sie in Ihrem Nebengewerbe Geld ausgeben.
Alle Kosten als Werbungskosten registrieren
- Benötigen Sie Arbeitsmittel, können Sie die Anschaffungskosten bis zu einem Nettokaufpreis von bis 410 € in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen (Büromöbel, Arbeitskleidung, Laptop, Schreibtischlampe).
- Wirtschaftsgüter, deren Anschaffung diesen Betrag übersteigen, müssen Sie auf ihre Nutzungsdauer abschreiben. Bei einem Computer beispielsweise legt das Finanzamt eine Nutzungsdauer von drei Jahren zugrunde, sodass Sie die Kosten in Höhe von einem Drittel in jedem Jahr geltend machen können.
- Benötigen Sie für die Ausübung Ihres Nebengewerbes in Ihrer Wohnung ein Arbeitszimmer, gehören alle damit verbundenen Aufwendungen, auch die anteilige Miete, zu den Werbungskosten. Wichtig ist aber, dass Sie das Arbeitszimmer tatsächlich nur als Arbeitszimmer nutzen.
- Sie dürfen auch Eigenbelege erstellen, wenn andere Nachweise nicht erhältlich sind (Parkgebühren, Telefongebühren in einer Telefonzelle). Ansonsten achten Sie darauf, dass Sie für alles Kostenbelege haben, die Sie zwar mit Ihrer Steuererklärung nicht einreichen, dem Finanzamt auf Aufforderung aber vorlegen müssen. Dabei verzichtet das Finanzamt meist auf Nachweise, wenn Ihre Werbungskosten insgesamt den Betrag von 2500 € nicht übersteigen.
- Benötigen Sie einen Kredit, um Ihr Nebengewerbe zu organisieren, können Sie die Schuldzinsen als Werbungskosten absetzen.
- Wenn Sie Ihr Nebengewerbe als Gewerbe angemeldet haben, können Sie von der Kleinunternehmerregelung profitieren, sofern Ihr Gesamtumsatz im letzten Jahr 17.500 € nicht überstiegen hat und im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht übersteigen wird. Sie brauchen keine Umsatzsteuern in Rechnung zu stellen, dürfen dafür selbst aber auch keine Vorsteuern aus von Ihnen bezahlten Rechnungen geltend machen. Sie ersparen sich einen enormen bürokratischen Aufwand.
- Ab einem gewissen Aufwand, sollten Sie sich einen Steuerberater leisten, der Ihre Steuererklärung optimiert.
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