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- Abeitszimmer
- Einkommensteuererklärung
Büromöbel für das Arbeitszimmer geltend machen
Sie können die Ausgaben für Ihr häusliches Arbeitszimmer und somit auch für Ihre Büromöbel, unter bestimmten Voraussetzungen, absetzen.
- Dazu gehören, dass Ihr Arbeitszimmer den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit darstellt oder dass sie keinen anderen Arbeitsplatz haben.
- Auch als Selbstständiger können Sie Ihre Büromöbel absetzen, wenn Ihr häusliches Büro als Betriebsstätte anzusehen ist.
- In den vergangenen Jahren konnten Sie die Kosten für Ihr Arbeitszimmer nicht so einfach geltend machen. Seit 2010 gibt es jedoch eine Neuregelung zum Arbeitszimmer und diese ist rückwirkend bis zum Jahr 2007 gültig. Ab diesem Zeitpunkt können Sie Ausgaben für Arbeitszimmer wie, zum Beispiel, Ihre Büromöbel auch rückwirkend absetzen, wenn Sie die entsprechenden Voraussetzungen dafür erfüllen.
Kosten für den häuslichen Arbeitsbereich absetzen
- Wenn Sie die Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung erfüllen, können Sie Ihre Büromöbel und andere Kosten für Ihr Arbeitszimmer als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen.
- Dazu gehören auch Schuldzinsen bei Eigentum, Aufwendungen für die Unterhaltung und Instandhaltung des Arbeitszimmers sowie die Austattungs- und Renovierungskosten.
- Die Ausgaben für das häusliche Arbeitszimmer sind bis zu einem Betrag von 1.250 Euro absetzbar.
- Das Arbeitszimmer wird als beruflicher Mittelpunkt angesehen, wenn Sie Ihre Tätigkeit nur von zu Hause ausüben, zu Hause und außer Haus tätig sind, mehrere Tätigkeiten ausüben und auch während der Elternzeit oder Fortbildungen.
Büromöbel können Sie von der Steuer absetzen, wenn Ihr häusliches Arbeitszimmer dem Mittelpunkt Ihrer Berufstätigkeit darstellt oder Sie in Ihrem Betrieb keinen Arbeitsplatz zu Verfügung haben.
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