Renovierungen von der Steuer absetzen
- Handwerkerleistungen können Sie bei Neubauten oder auch als Renovierungskosten bei Altbauten von der Steuer absetzen. Das bedeutet, dass es manchmal lohnend sein kann, zum Beispiel die Hauszufahrt nicht selbst zu pflastern, sondern professionell von einem Handwerker pflastern zu lassen.
- So sparen Sie sich nicht nur einen Haufen Zeit und Mühe, sondern können zudem relativ sicher sein, dass die Arbeit korrekt ausgeführt wurde. Als Hauseigentümer, der selbst in der Immobilie wohnt, können Sie bis zu 20 Prozent des Lohnrechnungsbetrags bei der Steuer geltend machen. Jedoch nur bis zu einem Betrag von maximal 1.200 Euro.
Baumarkt-Rechnungen als Werbungskosten bei Vermietung zu 100% absetzen
- Die Materialien, die Sie selbst im Baumarkt kaufen, können Sie nur als Vermieter im Sinne der zur Instandhaltung einer Immobilie nötigen Werbungskosten für eine Immobilie absetzen. Bei der Steuererklärung können Sie dann die Baumarkt-Rechnungen und ggfs. noch zusätzliche Rechnungen für Handwerkerlöhne einfach mit einreichen und geltend machen. Die Baumarkt-Rechnungen sollten sie auf alle Fälle kopieren und mit einreichen. Im Zweifel erst nach Nachfrage des Finanzamts.
- Natürlich müssen Sie keinen Handwerker engagieren, sondern können die Umbauten oder Renovierungen auch selbst vornehmen. Es ist jedoch wichtig, dass erkennbar ist, dass die Materialkosten tatsächlich für die vermietete Immobilie und nicht für eine von Ihnen selbst bewohnte, angefallen sind.
Im Vergleich: Wenn Sie im selbst bewohnten Eigentum renovieren, dann sind die Materialkosten Teil der Kosten Ihrer Lebensführung. Allerdings können Sie in diesem Fall immer noch die 20% für die Lohnkosten des Handwerkers abgesetzen.
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