Private Renovierung in der Steuer angeben
- Waren Renovierungen und alle damit einhergehenden Ausgaben für selbstgenutzte Wohnungen bis vor einigen Jahren steuerlich nicht absetzbar, wurde dieser Sachverhalt geändert.
- Im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen sind Handwerkerleistungen, und darunter fallen auch Renovierungsarbeiten, steuerlich absetzbar.
- Voraussetzung dafür sind eine ordnungsgemäße Quittung und die Zahlung der Handwerkerrechnung auf das Konto des Unternehmens, welches die Leistung erbracht hat.
- Sie können nur die Arbeitsleistung des Handwerkers in Anrechnung bringen, nicht das verwendete Material. Daher muss die Rechnung deutlich gegliedert sein. Abzugsfähig sind 20 Prozent des Rechnungsbetrages, maximal 1200 Euro. Unter Handwerkerleistungen fallen auch die Fahrtkosten und Mietkosten für notwendige Maschinen.
- Die Renovierungskosten müssen immer in dem Jahr steuerlich angebeben werden, in dem die Rechung bezahlt wurde. War die Rechnungsstellung im Dezember 2009, die Begleichung aber erst im Januar 2010, ist die Absetzbarkeit für das Jahr 2010 gegeben.
Bei Fremdvermietung ist mehr steuerlich absetzbar
- Wenn Sie eine Immobilie vermieten, sind wesentlich mehr Aufwendungen steuerlich absetzbar. Das gilt auch bei gewerblicher Nutzung.
- In beiden Fällen dient eine Renovierung der Sicherung der Einkünfte. Im einen Fall sind es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, im anderen Fall die Einkünfte als Unternehmer.
- Als Vermieter oder als Selbstständiger sind für Sie bei einer Renovierung alle Kosten, also auch Material, steuerlich absetzbar. Eine Limitierung entfällt ebenfalls.
- Ebenso wie bei einem Privathaushalt müssen aber ordnungsgemäße Quittungen vorgelegt werden .
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