BAföG fördert die Berufsausbildung. Ziehen Sie zu Hause aus und mieten sich in eine eigene Wohnung oder eine Wohngemeinschaft ein, erhalten Sie zusätzlich einen Mietzuschuss.
BAföG orientiert sich an Pauschalbeträgen
- BAföG wird nicht nach Ihrem persönlichen finanziellen Bedarf gezahlt. Die Zahlung orientiert sich an pauschalen Sätzen, die den üblicherweise anfallenden Grundbedarf und den Wohnbedarf abdecken.
- Darüber hinaus können Sie einen Mietzuschuss beantragen, wenn Sie eine eigene Wohnung beziehen. Voraussetzung ist, dass Sie für die Unterkunft mindestens 133 € zahlen. Sie erhalten dann einen Mietzuschuss von 72 € (Stand August 2012). Ihre Nebenkosten für Strom und Heizung sind darin enthalten.
Ihr Vermieter stellt die Mietbescheinigung aus
- Um den Mietzuschuss zu erhalten, müssen Sie Ihrem Erstantrag auf BAföG und jedem Folgeantrag eine Mietbescheinigung beilegen. Für die Ausstellung ist Ihr Vermieter verantwortlich. Hat er die Verwaltung seiner Immobilie einem Hausverwalter übertragen, müssen Sie bei diesem vorstellig werden.
- Für die Mietbescheinigung benötigen Sie ein vorgegebenes Formular. Drucken Sie sich dieses im Internet aus, tragen Sie Ihren Namen und die Anschrift Ihrer Mietwohnung ein und schicken Sie dieses an Ihren Vermieter. Bitten Sie ihn, das Formular auszufüllen, also zu bestätigen, dass Sie bei ihm eine Unterkunft gemietet haben und welche Zahlungen Sie dafür leisten.
Vorsicht bei Eigentum der Eltern
- Gehört die Unterkunft Ihren Eltern, erhalten Sie den Mietzuschuss nur, wenn Sie mit Ihren Eltern einen Mietvertrag schließen, der in Anlehnung an die steuerlichen Gegebenheiten mindestens 56 % bis 75 % der ortsüblichen Miete betragen muss. Ihre Eltern sollten sich steuerlich beraten lassen, da der Abschluss eines Mietvertrages mit nahen Verwandten nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich anerkannt wird. Außerdem erhöht die von Ihnen zu zahlende Miete das Einkommen Ihrer Eltern.
- Schicken Sie die Mietbescheinigung zusammen mit Ihrem BAföG-Antrag an das BAföG-Amt. Geht der vollständige Antrag dort bis spätestens Ende Juli ein, garantiert das Amt die BAföG-Zahlung ab Oktober.
- Prüfen Sie, ob Sie möglicherweise noch wohngeldberechtigt sind. Wohngeld gibt es zusätzlich zu BAföG, aber nur in Ausnahmefällen.
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