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BAföG: Formblatt 3 - so füllen Sie es richtig aus

Inhaltsverzeichnis

BAföG-Antrag: Das Formblatt 3 können Sie auch online ausfüllen.
BAföG-Antrag: Das Formblatt 3 können Sie auch online ausfüllen.
Studieren kostet Geld. Wer die Studiengebühren, die Miete und seinen Lebensunterhalt nicht selbst oder mit Unterstützung seiner Eltern stämmen kann, für den gibt es das BAföG, ein zinsloses Darlehen der Bundesregierung. Das Ausfüllen des Antrags ist zwar langwierig, kann sich aber durchaus lohnen. Auf dem Formblatt 3 werden die Einkommensverhältnisse der Eltern bzw. des Ehepartners abgefragt. Schritt für Schritt kommt man beim Ausfüllen dem Ziel der Studienfinanzierung näher.

Was Sie benötigen

  • Formblatt 3
  • Einkommensnachweis der Eltern (z. B. Steuerbescheid)

Wichtige Hinweise zum BAföG vorab

  • Recherchieren Sie zunächst das für Sie zuständige Amt, bei dem Sie den BAföG-Antrag einreichen sollen.
  • Stellen Sie den Antrag so früh wie möglich. Am besten gleich, wenn Sie Ihren Zulassungsbescheid von der Universität, Fachhochschule oder Hochschule erhalten haben.
  • Reichen Sie den Antrag komplett ein. Fehlen Unterlagen, verzögert das die Bearbeitung erheblich. Außerdem bekommen Sie nur Geld, wenn alle erforderlichen Unterlagen beim Amt vorliegen.
  • Nehmen Sie sich genügend Zeit für das Ausfüllen des Antrages. Seit Neuestem können Sie den Antrag auch online ausfüllen.
  • Prüfen Sie, welche Formblätter Sie ausfüllen müssen. Formblatt 1 und 3 gehören in der Regel dazu.

So füllen Sie das Formblatt 3 korrekt aus

  • Das Formblatt 3 dient dazu, die Vermögensverhältnisse Ihrer Eltern bzw. Ihres Ehepartners zu erläutern. Sie sind daher verpflichtet, Angaben zu ihrem Einkommen zu machen.
  • Sind Ihre Eltern beide berufstätig, so müssen Sie für jeden Elternteil ein eigenes Formular ausfüllen.
  • Hat nur ein Elternteil ein Einkommen, ist nur ein ausgefülltes Formblatt 3 nötig, da es nämlich auf der letzten Seite eine Zusatzerklärung für den anderen Elternteil gibt. Dort bestätigt dann Ihr Vater oder Ihre Mutter mit einer Unterschrift - je nachdem, wer von beiden ohne Einkommen ist, dass er im maßgebenden Zeitraum über kein eigenes Einkommen verfügte.
  • Maßgeblich ist der Einkommensnachweis bzw. der Steuerbescheid vom vorletzten Kalenderjahr. Wenn Sie also im Jahr 2013 einen BAföG-Antrag stellen, zählt der Einkommenssteuerbescheid Ihrer Eltern aus dem Jahr 2011. 
  • Legen Sie sich also am besten den Steuerbescheid zur Seite, während Sie den Antrag ausfüllen.
  • Haben weder Vater noch Mutter einen Steuerbescheid, so können Sie auch die Lohnabrechnungen bzw. den Rentenbescheid als Vorlage nehmen.
  • Leben Ihre Eltern von Hartz IV oder sonstigen Sozialleistungen, dient der entsprechende Bewilligungsbescheid als Vorlage.
  • Füllen Sie nun das Formblatt 3 Schritt für Schritt aus. Beachten Sie, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen müssen.

Auf den Seiten 5 und 6 finden Sie weitere Erläuterungen zum richtigen Ausfüllen. Falls doch noch was unklar sein sollte, fragen Sie bei Ihrem zuständigen Amt nach oder rufen Sie bei der BAföG-Hotline an.

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