Was Sie benötigen
- Formblätter Ihres BAföG-Amtes
- Diverse Nachweise
- Etwas Zeit
§ 11 Abs. 3 BAföG ist eine Regelung über eine vom Einkommen der Eltern unabhängige Förderung der Ausbildung durch BAföG. Dies ist eine Ausnahmeregelung. Grundsätzlich ist zu beachten, dass die Eltern dem Auszubildenden/Studenten gegenüber unterhaltspflichtig sind und aus diesem Grund ist Ihr Einkommen bei der Gewährung dieser Förderung zu berücksichtigen. Bei dem elternunabhängigen BAföG wird das Einkommen der Eltern aber gerade nicht berücksichtigt.
Voraussetzungen für das elternunabhängige BAföG
- Entweder liegt ein Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs vor. (Wird die allgemeine Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg absolviert, ist dies förderungswürdig.)
- Die Ausbildung darf erst nach der Vollendung des 30. Lebensjahres aufgenommen worden sein. Sie sollten aber wissen, dass die Förderung für Leute über 30 weiteren Voraussetzungen unterliegt, die selten erfüllt sind.
- Unter anderem sind auch Vollwaisen förderungsberechtigte Zielgruppe des elternunabhängigen BAföGs, bzw. Personen, denen der Wohnort der Eltern nicht bekannt ist oder deren Eltern im Ausland wohnen. Andernfalls könnten auch hindernde Rechtsgründe vorliegen, aus denen Ihre Eltern Sie nicht unterstützen.
- Sie müssten mindestens fünf Jahre erwerbstätig gewesen sein. Diese fünf Jahre werden allerdings erst nach der Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt.
- Falls Sie eine Berufsausbildung von dreijähriger Dauer absolviert haben, müssten Sie danach drei Jahre erwerbstätig gewesen sein. Hat Ihre Berufsausbildung zwei Jahre gedauert, müssten Sie danach vier Jahre erwerbstätig gewesen sein.
So stellen Sie Ihren Antrag
- Die Unterlagen als pdf-Dokument finden Sie auf der offiziellen Website des BAföG-Amtes.
- Um einen Antrag zu stellen, müssen Sie einige Formblätter ausfüllen.
- Fügen Sie Ihrem Antrag die erforderlichen Nachweise, z.B. von Ihrem Arbeitgeber, bei. Hierzu benötigen Sie einen Einkommensnachweis, Nachweise über andere Kapitalanlagen, gegebenenfalls auch Einkommensnachweise der Eltern, bzw. des Ehegatten, falls Sie verheiratet sind.
- Wenn Sie alles ausgefüllt und sämtliche Nachweise vorliegen haben, müssten Sie Ihren Antrag nur noch beim zuständigen BAföG-Amt einreichen.
- Denken Sie bitte auch daran, Ihren Antrag frühzeitig zu stellen. Das elternunabhängige BAföG wird nur ex nunc, d.h. ab dem Monat, in dem der Antrag eingereicht wurde, gewährt. Wenn Sie wissen, dass Sie studieren wollen, aber es noch dauert, bis Sie die erforderlichen Unterlagen vorliegen haben, sollten Sie schon einmal einen Antrag ausfüllen und beim BAföG-Amt einreichen. Sie können Ihre Unterlagen später noch nachreichen. Achten Sie darauf, dass Ihnen BAföG nicht rückwirkend gezahlt wird.
Viel Glück!
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