Wenn Sie als Student BAföG beantragen, müssen Sie Formulare ausfüllen. Das federführende Bundesministerium für Forschung und Bildung sagt auf seiner Website selbst: "Ein so leistungsstarkes Gesetz mit seinen vielen Regelungen ist nicht leicht zu überblicken." Verlassen Sie die elterliche Wohnung und mieten Sie ein Zimmer an, können Sie einen Zuschuss zur Miete beantragen. Dazu benötigen Sie das Formblatt "Mieterklärung".
So finden Sie das Formular Mieterklärung
Auf der Website des Bundesministeriums für Forschung und Bildung wird die erforderliche Mieterklärung nicht vorgehalten. Auch in den Rubriken "Antragstellung" oder "Alle Antragsformulare" oder "Alle Formblätter" finden Sie nichts. Das Formblatt "Mieterklärung" finden Sie stattdessen hier.
Es gibt auch noch andere Formulare, zum Beispiel Bayern, die sich jedoch nur optisch unterscheiden. Inhaltlich sind so gut wie gleich. Im Zweifel fragen Sie beim für Sie zuständigen BAföG-Amt nach, welches Formblatt dort bevorzugt wird und Sie ausfüllen müssen.
Mit BAföG erhalten Sie einen Mietzuschuss
Sie erhalten den Mietzuschuss (Mietkostenzuschlag) unabhängig von der Höhe der vereinbarten Miete. Früher, bis 2010, wurde der Zuschuss nach der Miete bemessen. Jetzt ist es so, dass sich Ihr Grundbedarf von 373 Euro um 224 Euro auf insgesamt 597 Euro erhöht, wenn Sie außerhalb des Elternhauses wohnen und Miete zahlen (§ 13 BAföG).Wohnen Sie zuhause, erhöht sich Ihr Grundbedarf um 49 Euro auf insgesamt 422 Euro.
Wie viel Ausbildungsförderung Sie dann letztlich erhalten, hängt von den Einkommensverhältnissen Ihrer Eltern und Ihren eventuellen Einkünften ab. Ab dem 1.Oktober 2016 soll der Zuschuss auf 250 Euro angehoben werden. BAfög wird zur Hälfte als Zuschuss, zur Hälfte als rückzahlbares Darlehen gewährt. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach Ende der Förderungshöchstdauer mit einer Rückzahlungsrate von 105 €/Monat (Stand 2015) (Details siehe §§ 18-18b BAföG).
Sofern Sie mit einem eigenen Kind unter zehn Jahren zusammenleben, haben Sie Anspruch auf einen Kinderbetreuungszuschlag. Für das erste Kind erhalten Sie 113 Euro.
Sollten Sie darauf angewiesen sein, dass Ihre Eltern Ihnen Unterhalt zahlen, dazu aber finanziell außerstande sind, können Sie einen Antrag auf Vorausleistungen stellen (§ 36 BAföG).
Wenn Sie als Student im Rahmen des BAföG einen Mietzuschuss erhalten, können Sie nicht noch zusätzlich Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz beantragen (§ 20 WoGG). Möglicherweise erhalten Sie dennoch Wohngeld, wenn Ihnen BAföG überhaupt nicht oder ausschließlich als Bankdarlehen gewährt wird.
So füllen Sie das Formblatt aus
Das Formblatt ist selbsterklärend. Einen Mietzuschuss erhalten Sie als Student nur, wenn Sie nicht mehr zu Hause bei Ihren Eltern oder einer anderen unterhaltspflichtigen Person wohnen.
Das Amt will vornehmlich wissen, dass Sie sich außerhalb Ihrer Elternwohnung ein (WG-)Zimmer oder eine Wohnung anmieten. Gehört die Immobilie Ihren Eltern, ist das so, als wohnten Sie zu Hause (§ 13 Nr. 3a BAföG). Diesen Umstand müssen Sie ausdrücklich bestätigen. Eine Unterschrift des Vermieters ist nicht vorgesehen.
Es schadet nicht, wenn Sie nur Untermieter sind oder in einer Wohngemeinschaft wohnen. Auch dann erhalten Sie den Zuschuss. Sie benötigen zum Nachweis einen schriftlichen Untermietvertrag. Wohnen Sie in einer WG, werden die Unterkunftskosten auf die Bewohner verteilt. Sie müssen die Miete angeben und erklären, ob die Heizkosten enthalten sind oder nicht. Zum Nachweis brauchen Sie die maßgebliche Vereinbarung über die Anmietung. Dies kann ein Untermietvertrag sein oder Sie sind selbst Mietvertragspartei.
Soweit im Formblatt weitere Mietnebenkosten abgefragt werden, sehen Sie im Mietvertrag nach, was dort vereinbart ist. Sind Sie Direktkunde bei den Stadtwerken, tragen Sie den vereinbarten Vorauszahlungsbetrag ein. Fragen Sie den Vermieter nach seinen Erfahrungswerten. Notfalls schätzen Sie den Betrag. Ansonsten sind die Nebenkosten mit Angabe des Mietbetrages und der Mietkostenzuschusspauschale abgegolten.
Diese Nachweise benötigen Sie
Zum Nachweis der Gegebenheiten müssen Sie einen vom Vermieter unterschriebenen Mietvertrag sowie Ihre Immatrikulationsbescheinigung zusammen mit dem Formblatt beim Amt einreichen. Sie können den Antrag auf Mietzuschuss nur zusammen mit dem BAföG-Antrag einreichen. Liegt Ihr BaföG-Antrag schon beim Amt vor, können Sie den Antrag problemlos nachreichen. Ein eventuell ergangener BAföG-Bescheid wird dann geändert.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, was Ihnen an Ausbildungsförderung zusteht, können Sie einen BAföG-Rechner im Internet nutzen oder sich im BAföG-Amt persönlich beraten lassen. Sollte Ihr BAföG-Bescheid fehlerhaft sein, müssen Sie Widerspruch einlegen und diesen begründen. Das Amt wird den Bescheid dann nochmals überprüfen.
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