Sie erwarten Geld vom Steuerzahler? Dann müssen Sie sich bemühen, zumindest einige wenige formelle Vorgaben einzuhalten und dürfen nicht davon ausgehen, mit einem einzigen Antrag die Finanzierung Ihres gesamten Studiums zu gewährleisten.
Unterlagen für Folgeantrag sofort beschaffen
- Auch wenn Sie den BAföG-Folgeantrag, aus welchen Gründen auch immer, nun vergessen haben, gibt es für Sie nur eines: Stellen Sie sofort den Folgeantrag!
- Gehen Sie sofort zum BAföG-Amt und besorgen sich dort die notwendigen Formulare. Noch schneller geht es, wenn Sie sich die Formulare im Internet herunterladen. Geben Sie die ausgefüllten Formulare so schnell als möglich beim BAföG-Amt ab. Gehen Sie persönlich vorbei. Besprechen Sie mit dem Sachbearbeiter, inwieweit die Unterlagen vollständig sind oder ob Sie noch Unterlagen nachreichen müssen.
Ihre Einkommensverhältnisse und die Ihrer Eltern bestimmen BAföG
- Da sich Ihre persönlichen Verhältnisse im Laufe eines Jahres ändern können, verlangt das BAföG-Amt, dass Sie für jedes neue Studienjahr einen Folgeantrag für Ihr BAföG stellen. Der Folgeantrag für BAföG ist faktisch identisch mit dem Erstantrag, den Sie zu Beginn des Bewilligungszeitraumes gestellt haben.
- Im Folgeantrag müssen Sie Ihre persönlichen und vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse aktualisieren. Nehmen Sie die Beine in die Hand und besorgen sich alle notwendigen Unterlagen.
- Beschaffen Sie sich sofort die erforderliche Einkommensteuererklärung Ihrer Eltern.
- Achten Sie darauf, dass Sie ab dem vierten Semester eine Studienbescheinigung vorlegen müssen.
- Normalerweise ist es so, dass die BAföG-Zahlung über das Ende des vorhergehenden Semesters hinaus auch im nachfolgenden neuen Semester sichergestellt ist, wenn Sie spätestens zwei Monate vor Ablauf des BAföG-Bewilligungszeitraumes, also spätestens bis zum 31. Juli des Jahres, Ihren Folgeantrag stellen.
Vergessen Sie die Frist, verlieren Sie Geld
- Vergessen Sie diese Frist, wird Ihr Antrag nachrangig bearbeitet und Sie müssen einen nicht näher bestimmbaren Zeitraum akzeptieren, bis zu dem Ihr Folgeantrag bearbeitet und Ihr BAföG erneut bewilligt ist.
- Ihr Problem besteht allerdings darin, dass Ihr neues BAföG erst ab dem Monat bewilligt wird, an dem Antrag beim BAföG-Amt eingeht. Ist der vorhergehende Bewilligungszeitraum Ende September abgelaufen und stellen Sie Ihren Folgeantrag erst im Dezember, erhalten Sie für Oktober und November kein BAföG.
- Stellen Sie den Antrag jedoch noch im September, erhalten Sie zwar mindestens in diesem Monat kein BAföG, verlieren aber nichts.
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