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BAföG abmelden - so gehen Sie vor

Vielleicht können Sie auf das BAföG verzichten.
Vielleicht können Sie auf das BAföG verzichten.
Falls Sie Empfänger von BAFöG sind, und einen Studentenjob annehmen, kann es eventuell sein, dass Sie den Empfang der Unterstützung abmelden müssen.

Gründe, kein BAföG mehr zu beziehen

Es gibt mehrere Gründe, warum Sie kein BAföG mehr beziehen dürfen.

  • Grundsätzlich müssen Sie jede Änderung Ihres studentischen Lebenslaufs und Ihrer finanziellen Konstitution dem BAföG anzeigen.
  • Ein Grund, nicht mehr zum Empfang von BAföG berechtigt zu sein ist es, wenn Sie kein ordentlicher Student mehr sind. Dies ist der Fall, wenn Sie sich selbst oder von der Universität oder Hochschule exmatrikuliert werden. Gründe dafür können nicht bestandene Prüfungen sein oder einfach nur, weil Sie Ihr Studium abgeschlossen haben.
  • Eine weitere Möglichkeit wäre, wenn Sie selbst zu viel Geld verdienen, um BAföG zu beziehen. Wenn Sie um Beispiel einen neuen Nebenjob beginnen und damit mehr als 4800 € im Jahr verdienen. Alles darüber kürzt Ihre BAföG-Leistungen. Wenn Sie so viel verdienen, dass die Leistung auf 0 € sinkt, müssen Sie Ihr BAföG abmelden.
  • Auch kann es vorkommen, dass Ihre Eltern ein höheres Einkommen zur Verfügung haben und diese nun für Ihren Unterhalt aufkommen müssen. Auch dann müssen Sie Ihr BAföG abmelden. 

Die Bezüge abmelden

  • Sobald sich irgendeine oben beschriebene Änderung ergibt, müssen Sie diese umgehend Ihrem BAföG-Amt mitteilen. Tun Sie dies nicht, machen Sie sich strafbar.
  • Sie können nun im Internet nach einer Vorlage für eine Änderungsanzeige suchen und diese ausfüllen. Legen Sie außerdem Kopien bei, die Ihre Änderungen bezeugen, zum Beispiel eine Exmatrikulationsbestätigung, Ihren neuen Arbeitsvertrag oder den neuen Steuerbescheid Ihrer Eltern.
  • Am besten aber ist es, wenn Sie persönlich das Amt aufsuchen mit allen Ihnen vorliegenden Unterlagen. Dort kann Ihnen genau erklärt werden, wie Sie eine solche Änderung handhaben und welche Unterlagen Sie wann und wo einreichen müssen.

Sichern Sie sich am besten immer mit einem persönlichen Besuch oder einem Telefonat ab und legen Sie dem Amt alle Umstände offen. Nur so entgehen Sie der Gefahr, sich strafbar zu machen.

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