Zurückziehen des Antrages
- Es genügt, wenn Sie den BAföG-Antrag zurückziehen wollen, dass Sie einfach schriftlich erklären, dass Sie diesen zurückziehen. Es ist nach dem Sozialgesetzbuch (§ 46 SGB I) möglich, auf Sozialleistungen ohne Angabe von Gründen zu verzichten.
- Solange Sie noch keinen Bescheid haben, können Sie jederzeit Ihren Antrag zurückziehen. Machen Sie dies aber so schnell wie möglich, denn Sie müssen ja nicht mehr Arbeit verursachen als notwendig.
- Wenn Sie den BAföG-Bescheid in Händen haben, können Sie nur innerhalb der Widerspruchsfrist den Antrag zurückziehen. Da es nun auf Fristen ankommt, sollten Sie das Schreiben in dem Sie den Antrag zurückziehen, persönlich abgeben und sich den Erhalt quittieren lassen.
Möglichkeiten, nachdem Sie BAföG beantragt haben
- Wenn Sie falsche Angaben im Antrag auf BAföG gemacht haben, müssen Sie diesen nicht unbedingt zurückziehen. Je nach Größe des Betrages, den Sie vergessen haben, können Sie diesen auch nachmelden. Das ist aber nur sinnvoll, wenn Sie nichts für den Fehler können und auch bei korrekten Angaben BAföG beziehen, nur eben eventuell weniger. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn Sie von den Eltern falsche Angaben über deren Verdienst bekommen haben und erst bei einer nachgereichten Verdienstbescheinigung sehen, wie viel diese tatsächlich verdienen.
- Da auch der Versuch, sich Sozialleistungen zu erschleichen, strafbar ist, sollten Sie den Antrag selbst zurückziehen, wenn Sie darin leichtfertig falsche Angaben gemacht haben. Das wäre dann ein strafbefreiender Rücktritt. Im Falle, dass das BAföG-Amt den Fehler in Ihrem Antrag bemerkt, bliebe es immer noch ein versuchter Betrug nach § 263 StGB, auch wenn Sie keine Leistungen bezogen haben. Ziehen Sie also den Antrag zurück und stellen ihn, falls er mit korrekten Angaben noch Sinn macht, einen Neuen.
Das Zurückziehen des BAföG-Antrags ist auf jeden Fall einfacher, als das Stellen.
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